28. August 2017 |

Gemeinderatsantrag: Geförderte Vereine verpflichten sich zur Gewährung von Ermäßigungen für Einkommensschwache

Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat
der Gemeinderatssitzung am 03.03.2017

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Gegenstand: Dringlicher Antrag: Geförderte Vereine verpflichten sich zur Gewährung von Ermäßigungen für Personen aus einkommensschwachen Familien

Sachverhalt:

Klosterneuburg fördert derzeit rund 25 Sportvereine mit über 300 000 EUR jährlich – wobei 200 000 davon an die Dukes gehen. Die Mitgliedsbeiträge sind mitunter relativ hoch und stellen für einkommensschwache Menschen, v.a. Familien, eine unzumutbare Belastung dar, bzw. verhindern sie die Mitgliedschaft.
Vor kurzem erst wurden von der Gemeinde Förderrichtlinien implementiert, darin nicht enthalten sind jedoch standardisierte Ermäßigungen für einkommensschwache Familien und Einzelpersonen. Das ist schade, denn für diese Menschen ist gesellschaftliche Teilhabe in Kultur und Sport in ihrer Heimatgemeinde wichtig – und oft aus Kostengründen nur eingeschränkt möglich. Hier kann die Kommune steuernd eingreifen und Teilhabe ermöglichen, indem sie bei jenen Vereinen, die von ihr gefördert werden, die Auflage erteilt, dass diese signifikante Ermäßigungen für einkommensschwache Personen, v.a. Kinder und Jugendliche, gewähren. Der Modus für die Ermäßigung – etwa an die Befreiung von der GIS knüpfen o.ä., kann dann im Detail ausgearbeitet werden. Da im Herbst wieder die nächsten Mitgliedsbeiträge fällig sind, bzw. bald dann fürs kommende Jahr die nächsten Förderansuchen eingereicht werden, sollte bald gehandelt werden.

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen, dass jene Sportvereine, die von den SteuerzahlerInnen über Gemeindeförderungen unterstützt werden, verpflichtet werden, in ihren Statuten standardisierte Förderungen für Menschen aus einkommensschwachen Familien aufzunehmen, nach einem Modus, der noch auszuarbeiten ist. Diese Auflage möge in den Förderkriterienkatalog der Gemeinde aufgenommen werden. Begründung der Dringlichkeit: Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge im Herbst bzw. baldige Neueinreichung der Förderansuchen ab Anfang 2018.

 

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