23. Dezember 2014 |

Unfaire Wahlwerbung – PM 23.12.14

övp plakatständer

Foto: Gideon Tsang, Quelle: Flickr.com

Unfaire Wahlwerbung- Presseaussendung 23.12.14

Bei der ÖVP dürfte in dieser Vorwahlzeit bereits die Panik ausgebrochen sein: denn eindeutig entgegen den Bestimmungen: „Gemäß § 17 (11) der NÖ Bauordnung ist die Anbringung von Werbe-und Ankündigungseinrichtungen von Wählergruppen innerhalb von 6 Wochen vor bis spätestens 2 Wochen nach dem Wahltag gestattet.“ (wörtl. Zitat Mag. Michael Duscher, Stadtamtsdirektor).

Denn aufgestellt wurden einige Plakatständer bereits am Samstag, 13. Dezember, also einen Tag zu früh, offenbar um sich den Startvorteil besserer Standorte zu sichern. Abgesehen von der Unfairness anderen wahlwerbenden Gruppen gegenüber erfolgt damit vermutlich eine Abgabenverkürzung – für Plakate muss man ja normalerweise zahlen – eben nur nicht in Wahlzeiten für die Wahlwerbung.
Ist es so schlimm um die ÖVP bestellt, dass zu solchen Mitteln gegriffen wird?
Dazu Kommentar Christoph Hornstein, Chefredakteur NÖN Klosterneuburg

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