Schutzzonenverordnung neu für Klosterneuburg, Entwurf Stadtgemeinde

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Bis Montag, 11.5.2015 können BürgerInnen Stellungnahmen zum neuen Entwurf Schutzzonen für Klosterneuburg abgeben. Hier beispielhaft der Entwurf von PUK-GR Stefan Hehberger, ein ausführlicher Kommentar wird noch folgen. Darunter finden alle Interessierten Links zur Stadtgemeide, zur Power Point Präsentation der Stadtgemeinde sowie den Entwurf der Änderungen im Bebauungsplan Klosterneuburg. Lest, überlegt, gebt Stellungnahmen ab, wir alle gestalten Klosterneuburg!


 

Klosterneuburg, 5.5.2015

Stefan Hehberger
Kollersteig 114
3400 Klosterneuburg

Betreff: Stellungnahme zur Neufassung des Ortsbildschutzes im Bebauungsplan der Stadtgemeinde Klosterneuburg

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich denke ich habe mich umgehend zur Sachlage informiert, habe den mündlichen Ausführungen der zuständigen Beamtin Fr. McDowell im Ausschuss und im Gemeinderat zugehört. Habe mir auch die Unterlagen auf der Homepage angesehen.

Kenne aber auch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu den letzten „Aufregern“: Waldgasse, Mühlengasse, Gschwendt, Kollersteig

Ich sehe positive Ansätze aber leider eben auch viele Versäumnisse. Für mich als Bürger dieser Stadt kann ich diese Neufassung nur ablehnen und ersuche Sie diese in folgenden Punkten nachzuschärfen.

  • Regelung der Freiflächen muss im Bebauungsplan eine stärke Bedeutung bekommen.
  • Baufluchtlinien im hinteren Bereich wären in vielen Projekten die richtige Lösung gewesen. Aber offensichtlich hinken hier Richtlinien und Vorgaben der Realität weit hinterher. Eine flächendeckende Bearbeitung ist dringend notwendig.
  • Grundstückszerteilungen und Fahnengrundstücke müssen in Klosterneuburg komplett überarbeitet werden. Starke Defizite sind erkennbar und erzeugen großen Unmut in der Bevölkerung.
  • Klares Bekenntnis der Baubehörde zu „freien Regionen in Klosterneuburg“ wo Neubauten im Flachdachstil (Schuhschachtelhäuser oder Seilbahnstationenstil) verboten sind.
  • Nachverdichtung im Ortskern und Hauptachsen kann nicht vollkommen und einzig alleine auf Kosten der unmittelbaren Nachbarschaft gehen. Ein genaues Regelwerk ist zu erarbeiten.
  • Spekulation auf GEB Gebäude im Grünland ist ein Riegel vorzuschieben. Weiter- verkaufbare Baubewilligungen (so wie im Fall Kollersteig 131 Link Immobilienbüro) darf es nicht mehr geben.

Ich ersuche diese 6 Punkte erneut und umfassend zu prüfen und in den Ortsbildschutz des Bebauungsplanes einfließen zu lassen. So wie es jetzt in der Auflage vorliegt, ist es einfach zu schwach.


 Kommentar einer Bürgerin:

Grundsätzlich regt mich auf, dass überall verhüttelt werden darf, Motto: zwingt grün raus und grau (Beton) rein… Schon alleine wo die Grenze der „zu prüfenden Schutzzone“ in Kierling/Lenaugasse gezogen war, ist für mich nicht nachvollziehbar,
denn mein Haus, eines der ältesten in der Gasse, war nicht in der zu prüfenden Schutzzone…  Auch das Haus meines Nachbarn, ebenfalls Altbestand (war Heuriger) nicht in der Schutzzone – auch er hat die ISTA nun als vis-à-vis… Die „unabhängige Expertenkommission“ (O-Ton McDowell) hat aber nun ergeben, dass die Lenaugasse sowieso nicht schützenswert ist = quasi zur Spekulation bzw. „Filetierung in 500m2-Parzellen“ freigegeben werden kann… trotz tw. extremer Hanglage auf der einen Gassenseite und trotz lediglich einspuriger Zufahrt (nicht verbreiterbar aufgrund Altbestand und Bach, wobei es schon einmal die Idee der Bachüberbauung gab… baut man vielleicht in dieser „weisen Voraussicht“ das Rückhaltebecken Marbach?? ) und extrem wenig Parkmöglichkeiten für all die Anrainer, die keine Chance auf Abstellplatz am Eigengrund haben.

Auch wenn ich kein Lösungsrezept habe, aber nur immer mehr (Reihen-)häuser auf die Grundstücke zu pressen, kann’s nicht sein… denn:  Diese Projekte haben meist nur eine Geschoß-Grundfläche von 50m2… geht sich bei 2 gekoppelten Reihenhäusern auf 500m2 ja gar nicht anders aus… und es handelt sich nie um „leistbaren Wohnraum für junge Klosterneuburger“…  andererseits verhindern die Klosterneuburger Bebauungsbestimmungen (Nuller-Regelung) zunehmend, dass die jungen Klosterneuburger am (großen) Eigengrund der Eltern eine zusätzliche WE errichten können.

Mögliche Lösung?
vielleicht mehr Entscheidungen angepasst an die vielen unterschiedlichen ortsspezifischen + topographischen Gegebenheiten sowie vorhandenen Altbestand (siehe dein Punkt 5),
von verantwortungsvollen Entscheidungsträgern (Bauamt…?), dies würde u.U. auch ermöglichen, den lokalen Charakter zu erhalten… wenn wir nicht durch Reihenhauskolonien zur „Schrebergartensiedlung“ verkommen wollen …


Link zu den online-Unterlagen der Stadtgemeinde


Präsentation PPT Schutzzone 29 Seiten PDF bitte hier klicken.

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Änderung im Bebauungsplan Klosterneuburg einzelne folgende Seiten anklicken zum Vergrößern

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