Dringlichkeitsantrag: Rechtliche Prüfung Happyland Schadenersatzforderung

Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat der Gemeinderatssitzung am 16.05.2018

Gegenstand: Rechtliche Prüfung der Happyland Sanierung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzforderungen

Sachverhalt:

Der Bericht des Rechnungshofs zur Sanierung des Freizeitzentrums Happyland offenbart eine Vielzahl an Versäumnissen verschiedener Akteure im Verlauf des Projekts. Eine Prüfung des gesamten Vergabeverfahrens und der Projektabwicklung mit dem Ziel, Schadensersatzforderungen zu identifizieren und durchzusetzen, ist seitens der Stadtgemeinde Klosterneuburg nicht vorgesehen.

Folgende seitens des Rechnungshofs aufgezeigte Mängel im Prozessablauf und sich daraus ergebende ungeklärte Fragestellungen lassen auf die Möglichkeit der rechtlichen Ahndung bzw. Geltendmachung gegenüber schließen.

  1. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Befugnisse des Geschäftsführers weder ihrer Art noch ihrer Höhe nach beschränkt waren und sah darin ein potentielles Risiko für die Gesellschaft und die Mehrheitseigentümerin Stadtgemeinde.

  2. Aus dem Bericht des Rechnungshofes geht hervor, dass der Geschäftsführer im Beirat falsche Informationen gegeben hat (41.1 Rechnungshofbericht). Er hat die Gesamtauftragssumme um nahezu € 1 Million niedriger angegeben als sie tatsächlich war.

  3. Der Rechnungshof kritisiert, dass mit der Projektleitung der Geschäftsführer und der technische Leiter des Bades beauftragt wurden (4.1 Rechnungshofbericht). Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass der Geschäftsführer weder über eine bauspezifische Ausbildung, noch über Erfahrungen mit vergleichbaren Bauprojekten verfügt. Der technische Leiter zog sich ohne Wissen der Kontrollinstanzen frühzeitig aus dem Projekt zurück.

  4. Der Rechnungshof kritisiert Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens (23.1 Rechnungshofbericht). Es ist zu klären, wer bestimmt hat, welches Vergabeverfahren zur Anwendung kommt und welche Kriterien dafür herangezogen wurden.

  5. Der Rechnungshof kritisiert die mangelhafte Qualität der Ausschreibungen (26.2 Rechnungshofbericht), sowie die mangelhafte Dokumentation der Vergabeverfahren. Es ist unklar, wie sich Kontrollinstanzen von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überzeugt haben können.

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Geschäftsführung der Sportstätten Klosterneuburg GmbH anzuweisen, einen Rechtsanwalt mit speziellen Kenntnissen im Vergabe- und Verwaltungsrecht zu mandatieren, welcher den Ablauf des Vergabeverfahrens und der gesamten Projektabwicklung der Sanierung der Sportstätten Klosterneuburg (Happyland) unter Berücksichtigung des diesbezüglichen Berichts des Rechnungshofs prüft, um allfällige strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungen (Organhaftungen) feststellen zu können. Es sollen dabei etwaige Schadensersatzforderungen identifiziert und im Rechtsweg durchgesetzt werden.

Insbesondere soll der Rechtsanwalt die oben zitierten Fragestellungen (1. bis 5.) berücksichtigen.

Begründung der Dringlichkeit:

Ergibt sich aus dem Sachverhalt.

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