Die PUK Plattform unser Klosterneuburg begleitet den Fall jetzt mehr als 9 Jahre. Eine befriedigende Lösung ist nun hoffentlich mit der Volksanwaltschaft in Sicht.
Zur Vorgeschichte: Die Liegenschaft befindet sich im Sachsenviertel von Klosterneuburg. Der Kollersteig hat fast 140 Objektnummern, endet in einer einspurigen, sehr steilen Sackgasse mitten im Grünland. Und dieses letzte Grundstück ist nun bereits seit 9 Jahren mit Müllablagerungen zugestellt. Zuletzt berichtete die NÖN im Jänner 2023 ausführlich darüber:
Seither wird der Ball der Verantwortung hin und her gespielt: zwischen der Polizei (verantwortlich für Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Siedlungsgebiet), der Verwaltungsbehörde der Stadtgemeinde Klosterneuburg (legt die Flächenwidmung und die Bebauungsvorschriften fest, verwaltet das öffentliches Gut, kontrolliert die feuerpolizeilichen Auflagen, ist die Baupolizei sowie Baubehörde, Seucheneindämmung, ist Straßenerhalter der Gemeindestraßen und stellt den verantwortlichen Straßenmeister) und der Gebietskörperschaft der Bezirkshauptmannschaft (Aufsichtsbehörde der Stadtgemeinde, Umwelt- Wasserschutz, vollzieht die Abbrucharbeiten nach einem gültigen Abbruchbescheid, Forstrecht, etc.) und der Naturschutzanwaltschaft, die beim Land Niederösterreich angesiedelt ist.
Alle Beteiligten reden sich heraus und spielen auf Zeit, die sogar bereits manche Pensionierung der handelnden Personen überdauert hat. Und mittlerweile ist nicht mehr nur der Bezirkshauptmann Hrn. Mag. Riemer sondern auch die Volksanwaltschaft und der Naturschutzanwaltschaft eingeschaltet.
Zu den Hauptfragen, die seit 9 Jahren auf eine Klärung durch das Behörden-Wirr-War warten:
- Wie kann es sein, dass auf öffentlichem Gut (Gemeindestraße Klosterneuburg), illegale und nicht angemeldete und nicht zum Straßenverkehr zugelassene KFZ jahrelang abgestellt werden können? Die Stadtgemeinde hat kein Abschleppfahrzeug, keinen geeigneten Grund, auf dem das Fahrzeug verwahrt werden kann, es besteht kein Handlungsbedarf, nur bei Gefahr im Verzug kann was gemacht werden etc.
- Die Polizei redet sich aus Ihrer Verantwortung, ohne Kennzeichen kann kein Fahrzeughalter oder Besitzer ausfindig gemacht werden…
- Wie kann es sein, dass ein bei Fußgängern beliebter Rund- und Verbindungsweg zum Seitweg durch Müllablagerungen unpassierbar gemacht wird?
- Wie kann es sein, dass Grundstücksbesitzer:innen eine Verengung und Verbarrikadierung einer öffentlichen Verkehrsfläche neun Jahre lang hinnehmen müssen und nicht zu Ihren Grundstücken zufahren können?
- Wieso wird hier nicht bereits aus feuerpolizeilicher Sicht eine Entsorgung der illegalen Ablagerungen auf öffentlichem Gut durch den Bürgermeister angeordnet?
- Wieso spricht die Baupolizei und die Baubehörde gegen die widmungsfremde Nutzung / Nichteinhaltung der NÖ Bauordnung ein klärendes Machtwort?
In einer Stellungnahme der Volksanwaltschaft vom 17. Jänner 2025 wird die Causa Kollersteig nun abermals an die Stadtgemeinde Klosterneuburg herangetragen, da die erste Beantwortung der Stadtgemeinde weitere Fragen aufgeworfen hat, die neuerlich zu beantworten sind: Stellungnahme Volksanwaltschaft 17012025
Es besteht seit 9 Jahren ein Behandlungsauftrag der bis jetzt durch eine Vielzahl an Behörden nicht erledigt wurde! Warum?
Wenn Abfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt, getrennt, befördert, verbracht oder behandelt werden, oder wenn die schadlose Behandlung der Abfälle zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der öffentlichen Interessen geboten ist, muss die Behörde der Verpflichteten/dem Verpflichteten die erforderliche Maßnahmen mit Bescheid auftragen und/oder das rechtswidrige Handeln untersagen.
Hier geht es zum NöN Beitrag als .pdf Müllhaus1
Das Finden einer Lösung dreht sich somit weiter im Kreis. STR Hehberger bleibt aber weiter an der Geschichte dran.