25. Oktober 2025 | , ,

Happyland-Parkgebühren: Symptom einer kurzsichtigen und reaktiven Politik

Viele KlosterneuburgerInnen zeigten sich von der Einführung von Parkgebühren beim Happyland sehr überrascht und verärgert. Bereits ab 4. November 2025 werden ab einer Parkdauer von 30 Minuten sowohl am Hauptparkplatz als auch am Eislaufparkplatz Gebühren eingehoben.

Vor dem Hintergrund des Millionen-Defizits des Happyland und der notwendigen Konsolidierung des Klosterneuburger Gemeindebudgets, mögen solche Entscheidungen grundsätzlich nachvollziehbar sein. Für die PUK sind sie allerdings vornehmlich ein Symptom für eine Stadtregierung, die, anstatt auf die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen Rücksicht zu nehmen und umfassend zu planen, willkürliche ad-hoc Entscheidungen trifft, welche die Probleme nicht lösen.

Insbesondere das Thema „Parkraumbewirtschaftung“ ist ein wesentlicher Teil des Klosterneuburger Stadtentwicklungskonzepts STEK 2030+. Dieses sieht vor, dass die bestmögliche Nutzung öffentlicher Flächen mit aktiver Beteiligung der Bevölkerung diskutiert und geplant werden muss. Reaktive und „von oben“ verordnete Einzel-Maßnahmen hinterlassen nur einen unkoordinierten „Fleckerlteppich“, der weder wirtschaftlich, noch sozial und umwelttechnisch sinnvoll ist.

Die PUK stellt ihren Ausführungen folgende grundlegende Aussagen voran:

  • Für die PUK ist das Happyland ein Eckpfeiler des Freizeitangebots in Klosterneuburg. Über seine unmittelbare Nutzung für sportliche Aktivitäten hinaus, erfüllt es eine wichtige soziale Funktion als Ort der Begegnung, die nicht gefährdet werden darf.
  • Die PUK ist prinzipiell für eine kostenpflichtige Nutzung von Parkplätzen. Das entspricht dem nationalen und internationalen Trend, öffentliche Flächen fairer zu verteilen und besser zu nutzen. Die PUK warnt vor dem seit Jahrzehnten strapazierten Narrativ, dass Autofahrer:innen überproportional für öffentliche Einnahmen zur Kasse gebeten werden, da bei diesem die vielfältigen Nachteile und Folgekosten des motorisierten Individualverkehrs nicht entsprechend einbezogen werden.
  • Die PUK fordert die Erstellung eines übergeordneten Plans für eine gesamtheitliche Parkraumbewirtschaftung, der die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt, und als zentraler Bestandteil mit anderen Komponenten einer zukunftsfitten Stadtentwicklung harmoniert.

Aufgrund unserer Diskussionen mit der Bevölkerung teilt die PUK folgende Fragen und Anregungen für eine Optimierung der Ausgestaltung der Gebührenpflicht:

  1. Wie können die unterschiedlichen Nutzungen des Happyland (individuelle Nutzung, Nutzung im Verein, regelmäßige Nutzung, gelegentliche Nutzung, etc.) in den Nutzungsgebühren berücksichtigt werden? Es stellt sich insbesondere die Frage, ob eine einfache Abrechnung pro Zeiteinheit (aktuell: pro Stunde) nicht durch eine computerunterstützte Verrechnung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungen ersetzt oder ergänzt werden kann.
  2. Falls die unter 1. angesprochene diversifizierte Abrechnung nicht möglich ist: Könnte die Abrechnung auch nach der ersten halben Stunde durchgehend im Halbstundentakt erfolgen?
  3. Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen (unter anderem mit eingeschränkter Mobilität) ohne zusätzliche Kosten das Happyland nutzen können?
  4. Wie könnte das Happyland besser an den öffentlichen Verkehr angeschlossen werden? Der Stadtbus zum Happyland steht am späteren Abend nicht zur Verfügung und könnte auch tagsüber, in Erwartung verstärkter Nachfrage, nicht ausreichend sein.
  5. Wie kann sichergestellt werden, dass a) der schon am frühen Vormittag vollständig belegte Park&Ride Parkplatz der ÖBB beim Bahnhof Kierling und b) der neu gestaltete Parkplatz in der Au zwischen Bahnhof und Happyland weiterhin der überwiegenden Nutzung durch PendlerInnen zur Verfügung stehen?

Die PUK wird ihre Forderungen nach gesamtheitlicher und fairer Parkraumbewirtschaftung, und die oben gestellten konkreten Fragen, aktiv und mit Nachdruck in kommende Diskussionen innerhalb und außerhalb des Gemeinderats einbringen.

 

 

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