Die PUK fordert in einem Dringlichkeitsantrag zur nächsten Gemeinderatssitzung am 3. Juli einen STOPP der derzeitigen “Nuller” Regelung in Klosterneuburg, die das Filettieren und die Widmungsweitergabe von 2WE ermöglicht und so auch den kalten Baulandzugewinn. Wie viele überdimensionierte Bauprojekte in Randlagen will die Stadt noch dulden, bevor endlich die Konsequenzen gezogen werden?
Baudichte erhöhen, Gewinne maximieren Die im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan von Klosterneuburg großflächig ausgerollte “0,00er” Regelung (Bebauungsdichte nach der Klosterneuburger-Formel) führt seit Jahren zu heftigen Kontroversen rund um dichte Verbauung in Randlagen Klosterneuburgs. Die PUK kämpft seit mehr als 10 Jahren, meist allein auf weiter Flur, für die Überarbeitung dieser relativ jungen Regelung. Denn sie kann zu drastischer Erhöhung der Baudichte in Randlagen führen, wo eine Verdichtung aus verkehrlicher und siedlungsstruktureller Sicht nicht verträglich ist.
Jeder Meter wird ausgereizt Diese Klosterneuburger Formel begünstigt hohe Verbauungsdichten auf kleinen Bauplätzen. Ab einer Mindestbauplatzgröße von 500m² dürfen zwei Wohneinheiten errichtet werden – die Bebauungsdichte ist dann egal. Eigentlich für “Häuslbauer” gedacht, wird das System seit Jahren von Bauträgern ausgenutzt: Grundstücke werden gekauft, zusammengelegt und dann in Mindestbauplätze geteilt. Anschließend werden Zweifamilienhäuser errichtet, die die Bebauungsgrenzen ausreizen. So enstehen Siedlungen wie im Gschwendt oder auch bald in der Josef Schöffelgasse (Ledwinkagasse), wo auf einem ehemaligen Baumeister-Villengrundstück nun bald 16 Häuser in die Höhe schießen. Ebenso werden sich bald in Höflein in der Silberseestraße 6 Doppelhaushälften aneinanderdrängen.
Die Stadtregierung bleibt untätig Die PUK hat in den letzten Jahren mehrere Anträge zur Behebung dieser Schieflage eingebracht – bisher fanden diese wenig politisches Gehör. Doch in der Zwischenzeit haben große Teile der Bevölkerung diese Ausnutzung einer einzigartigen Gesetzeslage satt. Die ÖVP und auch andere Klosterneuburger Fraktionen haben diese Sachlage stets verharmlost. Auch die Grünen konnten einer Änderung bisher nichts abgewinnen. Doch in der neuen Amtsperiode wurden sie mit dem Vorsitz im Planungsausschuss betraut. Daher bleibt zu hoffen, dass den massiven Verbauungen in Randlagen nun mit vereinten Kräften Einhalt geboten wird.
PUK fordert Abkühlungsphase von 10 Jahren Der PUK-Vorschlag für den Gemeinderat lautet, zwischen dem Kauf eines Grundstückes und deren Zusammenlegung eine Zeitspanne von 10 Jahren (status freeze) einzuziehen. Das soll eine Abkühlphase in den heiß umkämpften Grundstückshandel einführen und die Gier nach schnellen Geldgewinnen deutlich bremsen. Wird davor neu zerteilt, so darf nicht dichter bebaut werden als es auf der ursprünglichen Fläche erlaubt war. Der Verdichtungszugewinn wird also um 10 Jahr aufgeschoben und die Nachbarn habe somit Zeit, Teile davon selber zu erwerben. Für Bauträger wird es für 10 Jahre unattraktiver, dieses Schlupfloch zu nutzen.