Eine kleine Sensation, lange geplant und jetzt umgesetzt …
In Weidling entlang des Baches in der kleinen Sackgasse der Feldergasse wird nun Klosterneuburgs erste Begegnungszone eröffnet. Was bedeutet dieser Begriff? Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmt und als solche gekennzeichnet ist. Die Behörde kann Straßen, aber auch Straßenstellen oder Gebiete durch Verordnung dauerhaft oder befristet zu Begegnungszonen erklären. In Begegnungszonen dürfen Fußgängerinnen/Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen, ohne jedoch den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern. Im Gegensatz zu einer Spielstraße ist das Spielen in einer Begegnungszone nicht gestattet. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr – dazu gehören auch Radfahrende – beträgt 20 km/h.
Dieser Durchbruch ist unserem PUK Verkehrsstadtrat Vorgänger Jo Kehrer und der Ansiedelung des Generationenhauses auf dem ehemaligen Gelände der alten Weidlinger Feuerwehr zu verdanken. Ein klares Erneuerungssignal, so Stadtrat Stefan Hehberger! Die erste Klosterneuburger Begegnungszone ist geboren.
Das ist gut und ein Erfolg für alle, die sich dafür eingesetzt haben. Aber schauen wir doch noch einmal genau hin.
Eine Begegnungszone ist ein weltweit erprobtes Instrument, öffentliche Verkehrsflächen allen Teilnehmer:innen am Verkehr unabhängig von der jeweils gewählten Mobilitätsform zugänglich zu machen. Dieses Konzept wird jetzt in Klosterneuburg erstmals an einer Stelle eingesetzt, wo der anfallenden Verkehr – außer in klar limitierten Spitzenzeiten – ohnehin überschaubar intensiv ausfallen wird: nämlich in einer relativ kurzen Sackgasse.
Was waren die Hintergründe und was wurde umgesetzt:
- Anrainerinnen/Anrainer wünschen sich mehr Verkehrsberuhigung in dieser Nebengasse.
- Rückgabe von Verkehrsflächen an die Menschen, die sie für ihre aktive Mobilität nützen können. Damit ist das zu Fuß Gehen und das Radfahren gemeint. Dies erzeugt mehr Gleichberechtigung unter allen Verkehrsteilnehmenden.
- Gestaltung und klare Spielregeln: Mit einem Wendeplatz vor dem Generationenhaus wird der Bring- und Abholverkehr geregelt. Eine Weiterfahrt bis zum Sackgassenende ist nur den Anrainerinnen/Anrainern vorbehalten.
- Strukturierter und eindeutig definierter Parkraum, dafür mehr Platz für Menschen, um sich auf der Straße freier bewegen zu können. Erstmalig wurden in dieser engen Straße vor der Furt neun legale und abmarkierte PKW Parkplätze geschaffen, die wildes und zum Teil gefährliches bzw. illegales Parken verhindern sollen.
- Vor der Kinderbetreuungseinrichtung sind drei Kurzparkplätze eingerichtet.
- Über den beschlossenen Raumordnungsvertrag des Generationenhauses sind zwei E-Ladestellen – die ersten und momentan einzigen, frei öffentlich zugängigen in der Katastralgemeinde Weidling – für die e-Mobilität realisiert worden.
Wir von der PUK begrüßen das Aufgreifen der Möglichkeit, mittels Begegnungszone ein zeitgemäßes Element der Verkehrs- und öffentlichen Raumgestaltung in Klosterneuburg einzusetzen. Möge dies keine (rechtzeitig vor den kommenden Gemeinderatswahlen umgesetzter) wahltaktische Eintagsfliege bleiben.
Überschaubar intensiv erscheint daher auch der Mut der „Zukunftspartnerschaft“ aus ÖVP und NEOS im Rathaus, aktuelle Erkenntnisse der zeitgemäßen Gestaltung von Verkehrsflächen in Klosterneuburg außerhalb von geschützten Bereichen einzusetzen. Und das auch nicht aus freien Stücken – dahinter steht wieder einmal das beharrliche Wirken von zwei Stadträten der PUK, die „harte Bretter gebohrt“ haben, bis es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Dabei gäbe es bekannte Problembereiche in unsere Stadt, in denen – auf Basis konkrete Sacharbeit – ein Quäntchen Mut erforderlich wäre, gute Lösungen zu suchen.
Was bedeutet das auf der Ebene der politischen Kultur?
Was heißt eigentlich „Begegnungszone“ im politischen Umfeld?
In der täglichen Realität heißt es in Klosterneuburg: Guter Wille und viel Engagement von Politiker:innen anderen Fraktionen wird gerne akzeptiert, Politiker:innen aller Fraktionen dürfen sich „begegnen“ – aber leider nicht auf Augenhöhe. Denn die Möglichkeit zur Mitwirkung besteht nur im Rahmen von Vorgaben, die allein von einer Fraktion entschieden wurden – der ÖVP.
Diese Begegnungszone in Klosterneuburg kann daher nur ein allererster Anfang sein: bei der Verkehrsplanung und im übertragenen Sinn bei der politischen Kultur.