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Keine Sozialwohnungen der Stadtgemeinde auf dem ehemaligen Weilguni-Areal! –> Konsolidierung als Grund

Auch die Gemeinderats-Sitzung vom 6. März 2026 war von Diskussionen über Maßnahmen zur notwendigen Budgetkonsolidierung geprägt.
Während wir bei Bauvorhaben der Gemeinde in der letzten Zeit immer wieder nicht unbeträchtliche Baukostenüberschreitungen hinnehmen müssen (Kindergartenumbau Markgasse), will die Stadtregierung aus ÖVP und NEOS nun beim sozialen Wohnbau sparen: Entgegen dem ursprünglichen Beschluss des Gemeinderats wurde entschieden, dass keine einzige der 144 neuen Wohnungen auf dem ehemaligen Weilguni-Areal (Weidlinger Strasse 45) von der Stadt als Gemeindewohnung angekauft oder angemietet wird.
Dabei sah der 2021 mit Bauträger Martin Czerny abgeschlossene – und von der großen Mehrheit im Gemeinderat unterstützte – Raumordnungsvertrag einen Anteil von 10 Prozent an Gemeindewohnungen vor. Auch in einer späteren Adaption dieses Raumordnungsvertrags waren immerhin noch von 12 Gemeindewohnungen die Vertragsgrundlage.
Stadtrat Stefan Hehberger von der PUK sieht diese Entwicklung in klarem Widerspruch zum hart erkämpften fraktionsübergreifenden Konsens zur Verwirklichung dieses Großprojekts: „Für die PUK war das Element des sozialen Wohnbaus, neben der Zusicherung adäquater verkehrstechnischer Lösungen (Radweganbindung und Verkehrsberuhigung in der Leopold Weinmayer-Straße und ökologischer Baumaßnahmen (nachhaltige Bebauung), immer eine grundlegende Voraussetzung für unsere Zustimmung zu diesem Bauvorhaben.“
Die PUK bedauert daher, dass ihre Gegenstimmen in der Gemeinderatssitzung vom 6. März 2026 den knappen – es stimmten nur die Koalitionspartner ÖVP und NEOS dafür! – Mehrheitsbeschluss, die Zahl der geplanten Gemeindewohnungen in der neuen Wohnanlage von 12 auf 0 zu reduzieren, nicht verhindern konnten. Selbst auf ein Mietmodel der Wohnungen wollte/konnte die ÖVP nicht zustimmen.
Die vier Gemeinderät:innen der PUK unterstützen die Konsolidierungsmaßnahmen der Gemeinde. Sie weisen aber darauf hin, dass es selbst dann, wenn entschieden gespart werden muss, einen Entscheidungsspielraum vorhanden ist. Dieser wurde in diesem Fall nicht genutzt.

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