Klosterneuburg Radio Podcast: Einblick in die Gemeinderatsarbeit

Stefan Hehberger gibt im Gespräch mit Teresa Arrieta Einblicke in die tägliche Gemeinderatsarbeit. Er hat drei Anfragen zum Thema Kierlingbach-Verbauung, Baumsterben und EVN Hackschnitzlerwerk gestellt, diese wurden nun beantwortet, die Antworten sind allerdings nicht zufriedenstellend. Anbei die betreffenden Anfragen mit ihren Antworten, im Podcast werden sie erläutert.

Über den Sommer 2019 hinweg wurde die PUK über mehrere Ungereimtheiten in der Gemeinde informiert. Dies haben wir Mandatare als Auftrag genommen, um den Hrn. Bürgermeinster mit dringlichen Anfragen um Stellungnahme zu ersuchen.

Dringliche Anfrage 1:Massive Baumbauarbeiten (Steinschlichtung) entlang von 260m im Kierlingbach zur Sicherung der Straßenmauer B14

Nach Auskunft der beiden Referatsleiter (Wasserversorgung und Tiefbau) liegen für die Steinschlichtungsarbeiten im Kierlingbach keine aktuellen, wasserrechtlichen Prüfungsverfahren oderBewilligungen, Bescheide in der Gemeinde Klosterneuburg auf. Nachdem diese Arbeiten von der Straßenbauabteilung Tulln gemeinsam mit dem Wirtschaftshof KLBG durchgeführt wurden, wurde auch dort nach einem gültigen Wasserrechtsbescheid nachgefragt. Ohne Antwort. Die Bürgerliste PUK fragt nach, ob die getätigten Bauarbeiten im Kierlingbach rechtskonform zustande gekommen sind und ob für die Bevölkerung von Klosterneuburg im angesprochenen Bereich der Hochwasserschutz eingehalten und die Verklausungsgefahr unter den bestehenden Brücken nicht beeinträchtigt ist?

Antwort:
Aus dem Mailverkehr geht eindeutig hervor, dass die Arbeitenretentionsneutral und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Amtssachverständigen der BH Tulln durchgeführt wurden. „… Es wurde vereinbart, dass die Abflussverhältnisse wieder erhöht werden sollen und die Anlandungen im Gerinne auf der gegenüber der Ufermauer liegenden Böschung auf Kosten der Stadtgemeinde ausgeräumt werden. Aus diesem Grund stellt die Maßnahme zur Stabilisierung des Fußes und geringfügige Erhöhung der Dies wurde mit dem Amtssachverständigen für Wasserbau so vereinbart. Da sich an den Abflusswerten nichts ändert, ist ein neuer Wasserrechtsbescheid nicht erforderlich. Bezüglich der Durchflussgeschwindigkeit wird festgestellt, dass diese auf Grund der Beseitigung der Anlandungen und der Reinigung des Bachbettes keineswegs eingeschränkt wird. Eine Änderung im Hochwasserfall ist gegenüber dem bisherigen Bestand nicht gegeben. … „Seitens des Amtssachverständigen Ing. Ticky wurde ebenfalls bestätigt, dass die Sanierungsarbeiten mit der zuständigen Fachabteilung des Landes NÖ (WA3 Ing. Hahn) abgestimmt waren und das für derartige Erhaltungsmaßnahmen keine wasserrechtliche Bewilligung notwendig ist. Ebenso wurde bestätigt, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.

Zusammenfassung und Resümee:
Für die Steinschlichtung im Weidlingbach sind keine Gutachten oder Berechnungen notwendig, sofern die Durchflussmengen “retensionsneutral” bleiben. Auf die klare Frage ob der Hochwasserschutz beeinflußt wurde oder in diesem Teilstück gefährte ist wurde keine klare Antwort gegen. 

Dringliche Anfrage 2: Massives Baumsterben auf öffentlichen Grund im Hitzesommer 2019.

Aktuell ist im gesamten Gemeindegebiet ein massives Absterben von Jungbäumen festzustellen. Die Gründe sind sicherlich vielfältig (Klimakrise, Hitzerekordsommer, Personalmangel bei Grünflächenbewässerung, uvm). Einfach und klar sind aber die entstandenen Kosten (Baumbeschaffung, Transport, Aushub und Pflege) zu bewerten. Herr BM Mag. Schmuckenschlagerwird aufgefordert, das Schadensmaß der eingegangenen Jungbäume auf öffentlichen Gut auf dem Zuständigkeitsgebiet für das Jahr 2019 hochzurechnen und dem Gemeinderat bekannt zu geben. Angesprochene Standorte sind Hrn. Umweltgemeinderat mehrfach mitgeteilt worden.

Antwort:
Im Frühjahr 2019 wurden vom Stadtgartenamt 95 Bäume gepflanzt.Von diesen 95 Jungbäumen sind 10 Ausfälle zu verzeichnen, wobei

•bei 2 Bäumen bei Aufgrabungsarbeiten die ÖNORM L1121 nicht eingehalten wurde →Versicherungsfälle (Kosten für Nachpflanzungen werden von Versicherung übernommen–der Stadtgemeinde entstehen dadurch keine Kosten),

•3 Bäume vom Haschhof umgesetzt wurden und keine Ansatzgarantie gegeben war; es war ein Versuch, jedoch war der Stammumfang der Bäume schon zu stark, sodass die Nährstoff und Wasserversorgung der Gehölze durch das Umsetzen nicht im notwendigen Umfang gegeben war,

•1 Baum durch eine Pilzinfektion abgestorben ist,

•bei 4 Bäumen der Anwuchs nicht geklappt hat.

Es kommt immer wieder vor, dass durch sogenannten Hitzestress (kalt–warm) der Anwuchs nicht erfolgreich funktioniert, obwohl eine regelmäßige und ausreichende Bewässerung gegeben ist. Um die ausreichende Bewässerung zu gewährleisten, kommen seit zwei Jahren sogenannte „Bewässerungssäcke“ zum Einsatz. Durch den Ausfall der im Jahr 2019 kaputt gegangenen Jungbäume entstanden Kosten in Höhe von €°1.430,00. Ein Teil der für die Nachpflanzungen verwendeten Jungbäume im Frühjahr wurden aus der gemeindeeigenen Aufzucht auf dem Haschhof bezogen.

Zusammenfassung und Resümee:
Die PUK ruft weiter auf, kranke, beschädigte oder abgestorbene Bäume zu dokumentieren und an uns zu melden. Für uns ist diese Zahl von 10 Bäumen nicht nachvollziehbar, da wir wesentlich mehr Schäden an den Umweltgemeinderat mit genauen Lokationen gemeldet haben. Dass für 10 ausgefallenen Jungbäume nur Kosten in Höhe von 1.430 Euro entstanden sind ist wenig glaubwürdig und können keinenfalls den Aushub, den Transport und Betreuung sowie die Entsorgung und den erneuten Abtransport beinhalten. Der Baumkataster der Jahr für Jahr rund 100.000Euro Steuergeld verschlingt ist weiter nicht durch die Öffentlich einsehbar. Wien zeigt vor wie das aussehen kann. Somit bleibt für die PUK die Pflege der Grünräume eine undurchsichtige Angelegenheit der Gemeinde KLBG.

Dringliche Anfrage 3: Wie viel fossiles Erdgas wird im Natur Nahwärmenetz von der EVN in die Luft geblasen?

Anlass der Fragestellung ist die mediale Berichterstattung zur EVN Nahwärme Klbg und den Wahlversprechungen der ÖVP 2015. Auf Anfrage bei der EVN (Projektleiter der Nahwärme) war es nicht möglich, Antworten auf die Fragen zu erhalten:  „Wieviel fossiles Erdgas wurde im Winter 2018/2019 im mobilen Heizcontainer hinter dem Esslmuseum in die Luft geblasen [m³ oder kWh]. „Durch den Stopp der Verhandlungen im  Pionierviertel dürfte es auch auf Seiten der EVN zu einer massiven Projektplanveränderung zur Errichtung des Heizwerkes zwischen FF KatLager und Kläranlage gekommen sein. Herr BM Mag. Schmuckenschlager wird aufgefordert, von der EVN die jährlichen Zahlen an verbrannten Erdgas für das Nahwärmenetz KLBG zu erfragen und diese dem Gemeinderat bekannt zu geben. Außerdem soll die EVN dem Bürgermeister bekannt geben, was nun wann konkret geplant ist. Denn im Sinne einer ökologischen und nachhaltigen Wärmeversorgung ist das Verbrennen von Erdgas (samt seinen schädlichen Klimaauswirkungen) so gering wie möglich zu halten.

Antwort:
Die EVN hat sich seit der ersten Planungsphase des Naturwärmeprojektes sehr um breite und frühzeitige Information bemüht. Darunter fallen mittlerweile zwei Informationsveranstaltungen im Rathaus der Stadtgemeinde Klosterneuburg, eine Reihe an Informationen über die Medien der Stadtgemeinde (Website, Newsletter, …), zwei Vorträge im zuständigen Ausschuss sowie eine Präsentation vor dem gesamten Gemeinderat. Dazwischen gab es eine Reihe an Gesprächen und Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien und sonstigen interessierten Personen. Die EVN befindet sich in Klosterneuburg direkt in der Phase des Ausbaus des Naturwärmenetzes, sowie in den Vorbereitungen zum Bau des Biomasseheizwerkes, der im März 2020 beginnen wird.

In dieser Phase müssen einige Teilnetze, die noch nicht mit dem Bestandsnetz verbunden sind, vorübergehend mit Wärme aus Erdgas versorgt werden. Der angesprochene mobile Erdgascontainer in der Nähe des Essl- Museums dient ausschließlich zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve für die Naturwärme aus dem Chorherrenstift Klosterneuburg. Die vertraglichen Vereinbarungen Stift / EVN beziehen sich nur auf die Versorgung mit Naturwärme. Für die Ausfallsreserve muss EVN selbst sorgen. Unabhängig davon dienen Erdgasanlagen bei unseren Biomasseheizwerken immer nur zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve, damit unsere Kunden auch bei einem Ausfall der Biomassewärmeversorgung oder bei länger andauernden extremen Kälteperioden verlässlich mit Wärme versorgt werden.

Sobald die bereits errichteten Fernwärmenetzteile im Herbst 2020 mit dem Bestandsnetz verbunden sind, wird das gesamte Naturwärmenetz aus dem neuen Biomasseheizwerk mit Naturwärme versorgt. Die Zusammenarbeit mit dem Stift bleibt so wie seit 2013 bestehen. Wir erreichen aber auch jetzt im Bestands -Naturwärmenetz jene 80% Anteil an biogener Wärme, die wir aus gesetzlichen und förderungstechnischen Gründen garantieren müssen. Das Biomasseheizwerk wird spätestens zur Heizsaison 2020/21 in Betrieb gehen. Mit dieser modernen Biomasseanlage sind wir zuversichtlich, nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen 80% biogenen Anteil bei der Wärmeversorgung zu erreichen, sondern den Anteil der Biomasse an der Gesamtwärme sogar auf über 90% zu steigern.

Zusammenfassung und Resümee:
Leider hat wohl auch der Herr BM keine genauen Zahlen von der EVN erhalten, wie viel klimaschädliches CO2 in KLBG durch den Nahwärmeschmäh in die Luft geblasen wird. Da KLBG weiter Feinstaubsanierungsgebiet ist, ist es für die PUK unverständlich ja geradezu grotesk, dass bei bereits 2 Gemeinderatswahlen von einem nachhaltigen und zukunftssicheren Heizsystem des Monopolisten EVN gesprochen wird. Wir sind gespannt ob rund um den Stillstand beim Pionierviertel wirklich das Hackschnitzelheizwerk im kommenden Jahr 2020 errichtet wird. 

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