Frist für Wählerevidenz für die Gemeinderats-Wahl 2025 ist 30. September 2024.
Dieser Tage hält uns noch die Nationalratswahl in ihrem Bann – und lässt den einen oder die andere u.U. eine nicht unwesentliche Frist übersehen: Nämlich, dass der 30. September der Stichtag für die im Jänner anstehenden Gemeinderatswahlen ist (Diese Info wird öffentlich auch kaum kommuniziert!).
Was heißt das? Konkret bedeutet das, dass nur, wer am 30. September 2024 in Klosterneuburg hauptgemeldet ist, am 26. Jänner 2025 mitbestimmen darf, wie sich die Stadtregierung in Klosterneuburg in den nächsten 5 Jahren zusammensetzt! Denn …
- zum ersten Mal bei einer Gemeinderatswahl sind die Nebenwohnsitz-Gemeldeten NICHT wahlberechtigt.
- und: Der Stichtag für die Wählerevidenz ist diesmal um ca. 1 Monat früher angesetzt, als es bei den letzten Regionalwahlen üblich war.
Ein paar Zahlen: Aktuell verzeichnet Klosterneuburg 28.337 Menschen mit Hauptwohnsitz, 7.216 mit Nebenwohnsitz, die Dunkelziffer an hier gar nicht gemeldeten Bewohner:innen ist im mittleren 4-stelligen Bereich anzusetzen. D.h., dass zumindest ein Drittel der hier wohnenden Menschen bei der anstehenden Gemeinderatswahl darauf verzichten müssen, mittels ihrer Stimmabgabe ihren Teil dazu beizutragen, wie die Geschicke dieser Stadt in Zukunft gelenkt werden. – Das sind auf jeden Fall zu viele!
Gehörst du /Gehören Sie zu diesem geschätzten Drittel?
–> Ein Besuch am Meldeamt noch diese Woche kann das ändern!
Parteienverkehr Meldeamt: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Termine nur nach Vereinbarung (ausgenommen Unterstützungserklärungen). Kontakt: 3400 Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 1. Stock, Zimmer 116 Telefon +43 2243 444 – 215 E-Mail meldeamt@klosterneuburg.at https://www.klosterneuburg.at/de/Stadtgemeinde/Rathaus/Abteilungen_Referate/Recht_Strategie_Service/Melde-_Wahlamt