19. März 2025 | ,

Auch die Bestellung der Ortsvorsteher:innen steht wieder an

Während wir nun geduldig auf die Wahlwiederholung in einem Sprengel und darauf warten, dass der neue Gemeinderat dann endlich seine Arbeit aufnehmen kann, hat die eine oder der andere vielleicht Muße, sich schon vorab mit einem Aspekt der Gemeinderatsthematik zu beschäftigen, dass spätestens mit der konstituierenden Sitzung wieder hochpoppen wird: die Bestellung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für unsere 6 Katastralgemeinden.

Lt. NÖ Gemeindeordnung, § 40 (https://tinyurl.com/LinkParagraf40) sind die Aufgaben der Ortsvorsteher:innen definiert als – im Wesentlichen – Auftragsempfänger:innen des/der Bürgermeister:in. Etwas blumiger ausgedrückt sind diese Funktionär:innen also „der verlängerte Arm“ des Bürgermeisters in den einzelnen Ortsteilen. Diese vage Definition lässt in Theorie und Praxis tatsächlich einen großen Handlungs- bzw. Interpretationsspielraum darüber offen, was so eine Ortsvorsteherin/ein Ortsvorsteher nun wirklich tut.

Wir wollen hier jedoch nicht drüber befinden, wie gut oder schlecht die vom Bürgermeister ernannten Ortsvorstehenden ihren Job ausüben, sondern wollen auf ein Problem aufmerksam machen, das seit vielen Funktionsperioden für alle Ortsvorstehungen besteht und auch regelmäßig anlässlich der Konstituierung von der Opposition (kurz) thematisiert wird:

In der oben zitierten NÖ Gemeindeordnung wird empfohlen, dass diese Funktion von einer/m gewählten Gemeindeat/rätin ausgeübt werden soll (also eine „Soll-Bestimmung“). Das wird in Klosterneuburg konsequent nicht umgesetzt. Die Ortsvorsteher:innen finden sich immer auf eher hinteren Plätzen der ÖVP-Wahlliste, erhalten Großteils sogar entsprechend viele Vorzugsstimmen, dass sie nach ÖVP-parteiinterner Logik ein GR-Mandat erhalten würden, nehmen dieses aber nie (!) an, bzw. treten sogar aus dem GR zurück, wenn sie unter der Periode Ortsvorsteher:in werden. Die offizielle Begründung ist die, dass der Ortsvorsteher-Job in Kombination mit einem Gemeinderatsmandat eine zu große Arbeitsbelastung sei. Damit hat zwar jeder Ortsteil eine/n von sonstiger gemeindepolitischer Mühsal freigespielte/n Ortvorsteher:in, die seiner/ihrerseits aber auch von wesentlichen Informationen und Entscheidungsfindungsprozessen ausgeschlossen sind. Vor allem haben sie auch keinerlei Berichts- oder Anwesenheitsverpflichtungen in den gemeinderätlichen Gremien, wiewohl sie im Gemeinderat – Besucher:innen gleichgestellt – gerne gesehen sind (und sich während der letzten Amtsperiode tatsächlich verstärkt sehen haben lassen.)

Da Funktionär:innen bei Doppelfunktionen immer nur das höhere Gehalt bekommen, bestünde bei Umsetzung der Empfehlung der Gemeindeordnung das Einsparungspotential eines Gemeinderatsmandates (d.i. pro Jahr mit ggf. Lohnnebenkosten auf jeden Fall knapp € 10.000,-)

Wir von der PUK meinen, dass

  • … den Ortsvorsteher:innen die Doppelbelastung der Ortsvorstehung und eines GR-Mandates zumutbar ist,
  • … diese verstärkt in die lokalpolitischen Prozesse eingebunden sein sollten (Berichte aus den Ortsteilen, Teilnahme an Ausschüssen bei Themen, die den jeweiligen Ortsteil betreffen etc.)
  • … und dass, last but not least, nirgends steht, dass Ortsvorstehungen automatisch mit ÖVP-Mandatar:innen zu besetzen sind!

P.S.: Weil auf der Webseite der Gemeinde inzwischen wieder schwer zu finden, hier der Link zu allen Ergebnisse der GR-Wahl 2025 inkl. Vorzugsstimmen (vorbehaltlich Änderungen durch Wahlwiederholung)

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