Schwebehaus
14. September 2026 |

PM Pressemeldung zur Entscheidung rund um das Schwebehaus in Klosterneuburg

Wende im jahrelangen Rechtsstreit: Das „Schwebehaus“ am Kollersteig muss
abgerissen werden – PUK sieht Bestätigung im Kampf gegen Grünland-Verbauung
Klosterneuburg, 10. September 2026 – Nach einem sechsjährigen, beispiellosen
juristischen Tauziehen gibt es eine endgültige Entscheidung für das als „Schwebehaus“
oder „Stelzenhaus“ bekannt gewordene Gebäude am Kollersteig 135 in der
Stadtgemeinde Klosterneuburg. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG)
hat die Beschwerde des jetzigen Eigentümers abgewiesen und den behördlichen
Abbruchbescheid der Stadtgemeinde rechtskräftig bestätigt. Das im sensiblen
Grünland, an der direkten Grenze zum Wienerwald errichtete Objekt muss nun endgültig
in einer Frist von 12 Monaten entfernt werden.

https://www.noen.at/klosterneuburg/wende-sechs-jahre-streit-jetzt-muss-dasschwebe-haus-doch-weg-535846903

Für die Klosterneuburger Bürgerinnen-Liste PUK (Plattform Unser Klosterneuburg)
markiert dieses Urteil einen entscheidenden Erfolg für den Natur- und
Landschaftsschutz sowie für die strikte Einhaltung der NÖ-Bauordnung.
Vom „kreativen Biegen“ der Bauordnung zum illegalen Prachtbau
Die Geschichte des Bauwerks begann als vermeintlich harmlose Sanierung einer
historischen Holz-Gartenhütte im Grünland. Durch massive Hangabtragungen,
Geländeaufschüttungen mit großen Gerätschaften und das Setzen des Gebäudes auf
markante über 3m hohe Stahl-Stelzen und eines darunter neu errichteten
Stahlbetonkellers entstand jedoch ein massiver, moderner Wohnbau, der im Jahr 2020
den Namen „Schwebehaus“ erhielt.
Die PUK hatte bereits im April 2020 durch detaillierte Recherchen und angelegte
Fotodokumente von Gemeinderat Stefan Hehberger (damaliges Mitglied im
Planungsausschuss) öƯentlich scharfe Kritik gegenüber der behördlichen Kontrolle
geübt. Der Bauträger hatte unter dem Vorwand, einen „Keller“ zu errichten, faktisch
vollwertigen Wohnraum mit großen Glasflächen im geschützten Grünland geschaƯen.
„Hier wurde versucht, das Optimum für spekulative Zwecke herauszuholen und die NÖ
Bauordnung maximal kreativ zu biegen“, bilanzierte die PUK damals.

https://unser-klosterneuburg.at/2020/das-schwebende-haus-im-gruenland-von-klosterneuburg-neue-recherchen/

  1. Sofortigen Baustopp für solche GEB (erhaltenswerte Gebäude im Grünland) Ausbauten und Erweiterungen sowie eine lückenlose Prüfung durch das Land Niederösterreich über die bestehenden GEB‘s.
  2. Resolution an den Landtag, um im Grünland gewidmete Gebäude (sogenannte
    GEB-Widmungen) in der NÖ Bauordnung präziser und strenger zu
    reglementieren, damit solche Schlupflöcher für spekulative Immobilienprojekte
    dauerhaft geschlossen werden. Keine privat finanzierten Kanalanschlüsse bis
    weit ins Grünland, die dann die Grundstückspreise diese Häuser noch weiter in
    die Höhe treiben.
  3. Ein absolutes Widmungsverbot von neuen GEB’s in Klosterneuburg durch
    einen Beschluss des Gemeinderates.
  4. Lückenlose Aufarbeitung aller „Bausünden“ die sich im Grünland von
    Klosterneuburg befinden.
  5. Sensibler Umgang mit Außnahmegenehmigungen damit eine kleine,
    einspurige, steile und mit 3t beschränkte Zufahrtsstraße nicht mit 30t
    Betonmischern und Raupenbagger befahren werden können.
  6. Gutachten von anerkannten Raumplanungsbüros befolgen damit die
    Auswirkungen und Folgen für Mensch und Umwelt nicht in so einem Desaster
    mit hohen Gerichts- und Gutachtenkosten für den Steuerzahler enden.
  7. Beschränkungen von Erdaushub in der NÖ Bauordnung festschreiben damit
    solche Abgrabungen und Geländeaufschüttungen gar nicht erst solche
    Dimensionen annehmen können, fordern wir eine Massenbeschränkung pro
    Bauplatz und Bauvorhaben in den NÖ Bauordnung aufzunehmen.

Mit dem aktuellen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wurde dem „Bauwahn in
grünen Randlagen“ nun ein rechtlicher Riegel vorgeschoben. Das Gericht stellte fest,
dass die vorgenommenen baulichen Veränderungen in keiner Weise mehr von den
ursprünglichen Genehmigungen gedeckt waren. (Größe, Lage, Seitenabstände)

https://www.meinbezirk.at/klosterneuburg/c-lokales/landesverwaltungsgericht-noebestaetigt-abbruchbescheid_a8860112

Das Bekanntwerden des Urteils ist für den direkt betroffenen Nachbarn des
Grundstückes und Kämpfer gegen die enormen Geländeveränderungen und viel zu
geringen Abständen des Kellers zu seinem Grundstück zu spät gekommen. Er ist kurz vor
Urteilsverkündung verstorben. Offen bleibt, wie diese Villa mit Vollbetonkeller in extrem
steilen Gelände nun in einem Jahr zurückgebaut (abgerissen) werden soll. So will es das
Urteil. Wir sind gespannt und berichten weiter.

Ein Signal für den Klimaschutz und die Zukunft Klosterneuburgs gegen weiter
Zersiedelung und Bodenverbrauch

„Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die Gleichheit vor dem Gesetz. Die Bauordnung
gilt für alle – kreative Umdeutungen von Kellern im Grünland dürfen sich für Spekulanten
nicht lohnen“, betont PUK Stadtrat Hehberger. Als offizielle Klimapionierstadt und dem
öffentlichen Bekenntnis zum Klimaneutralitätsfahrplan müsse Klosterneuburg seine
grünen Lungen in den Pufferzonen von Bauland hin zum immer weiter unter Druck
kommenden Wienerwald und den Augebieten konsequent vor Zersiedelung schützen.
Die PUK wird sich im Gemeinderat weiterhin vehement für Transparenz, Kontrolle und
den Erhalt des Naturschutzes einsetzen.

PM Pressemeldung zur Entscheidung rund um das Schwebehaus in Klosterneuburg

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