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Das schwebende Haus im Grünland von Klosterneuburg – neue Recherchen

GR Stefan Hehberger ist Mitglied im Planungsausschuss Klosterneuburg

von Stefan Hehberger

Wer steht hinter dem Neubau am Kollersteig 135, der die Gemüter erregt? Eine Internetrecherche gibt Auskunft auf der Homepage des Bauträgers. Der Firmeninhaber ist zugleich Massenermittler, Kalkulant, Baumeister, Planer, Makler, Arbeitskräfteüberlasser, Bauträger und Hausverwalter. Er kündigt als große Überschrift auf den im Web veröffentlichten Plänen an, mit seinem Team „das Optimum“ aus Projekten herausholen zu wollen – was damit gemeint ist, wird am Kollersteig deutlich, nämlich: Wie kreativ darf man die NÖ Bauordnung biegen und ausnützen?

Aber sind dieser Neubau im Grünland und die in den letzten drei Wochen vollbrachten Bauaktivitäten überhaupt zulässig? Ist es eine erlaubte Sanierung und geringfügige Erweiterung, wie vom Gesetzgeber vorgesehen? Oder aber ist es doch eher ein Komplettabriss? Die Antworten sind nicht leicht zu finden. Klar ist, dass jemand hier besonders schlau vorgeht und geltende Gesetze auf die Probe stellt.

Die Vorgeschichte ist spannend wie ein Krimi: Erstaunlich ist auch, dass es für diese Hütte eine Nebenwohnsitzmeldung eines mittlerweile 87jährigen Mannes gibt, der jedoch dort seit Jahren nicht mehr gesehen wurde. Das 27m2 große Holzhaus wurde laut Information der Behörde erst im Frühjahr 2014 als „Gebäude im Grünland“ (GEB) gewidmet. Wieso war die Behörde einverstanden, diese 27m2 Holzhütter noch 2014 als GEB zu widmen – also zu einem Zeitpunkt, an dem derlei Widmungen von der Öffentlichkeit bereits im Mittelpunkt der Kritik standen? Wie konnte die Behörde diese kleine 27m2 Holzhütte, die nicht einmal ein ordentliches Bodenfundament hat, die über keinen Kanalanschluss verfügt und nur über eine 22% steile Gasse zu erreichen ist, den Status eines dauerhaft bewohnbaren, erhaltenswerten Wohnhauses erhalten?

Erstaunlich ist der aktuelle rasante Baufortschritt. Was lange Jahre eine Ruine war, wurde kurz nach den Gemeinderatswahlen im Jänner zielstrebig entwickelt. Ungeachtet oder vielleicht gerade wegen der Corona Pandemie und dem damit verbundenen Lockdown des Staates und seiner Behörde in Klosterneuburg, wo Beamte bezahlte Sonderurlaube antraten oder im homeoffice schwer erreichbar sind.

Der „Keller“, mit dem die Hütte untermauert wurde

In nur drei Wochen wurde der Abtransport von mehr als 100LKW Ladungen Erdreich organisiert und der Schalungsbau für einen 100m2 Kellerbau aufgezogen. Ebenso wurden mehr als 3 Betonpumpen und eine Vielzahl von Vierachs-Betonmischern aufgefahren, um den Keller fertigzustellen. Als erboste Anrainer bei Polizei, Bauamt und Straßenmeister anriefen, bekamen sie die Auskunft: „Wir haben müssen uns um die Corona Krise kümmern.“ Aber hat die Baubehörde von Klosterneuburg nun auch die Sonn- und Feiertags- Arbeitszeitruhegesetze außer Kraft gesetzt? Dieser und weiteren Fragen wird sich hoffentlich unser Herr Bürgermeister stellen. Als PUK GR Hehberger Kontakt mit dem neuen Besitzer aufnahm, erhielt er ein knappes SMS: „Wir versuchen im Einvernehmen mit der Baubehörde die Bauphase so kurz wie möglich zu halten, um in den Sommermonaten keine Störungen zu verursachen.“

Extreme Steigung, kein Kanalanschluss, Pläne laut Homepage

Ein weiterer Kritikpunkt sind die bereitwillig erteilten Ausnahme- und Sonderregelungen zur Befahrung der auf 3t beschränkten Gasse. Nicht einmal die Kommunalfahrzeuge dürfen die steile, enge Gasse befahren. Die Folgen dieser Genehmigung sind fatal. Der Abtransport wurde nicht sachgemäß über die die vorgeschriebene Route durchgeführt. Es gab keine Ladegutsicherung, die Gemeindestraßen wurden verdreckt und stark beschädigt. Die schweren Vierachs-Betonmischer blieben auf der Steigung hängen. Massiver Gummiabrieb und das lehmige Erdreich verwandelten die Gemeindestraße in eine Rutschpartie.

Die langen Betonpumpenfahrzeuge mussten mehrere 100m rückwärts schiebend die engen Gassen und Straßen verlassen oder wendeten illegal in Weingarten-, Wiesen- oder Hauseinfahrten. Höhepunkt war dann ein Polizeieinsatz vergangene Woche. Denn mit einer Kette wurden die Betonmischer mit dem Raupenbagger auf den Straßen bis 20 Uhr abends hochgezogen, die Empörung der Anrainer war groß. Wer wird für diese Schäden aufkommen?

Was sind die behördlichen und politischen Lehren rund um GEBs?

1. Die PUK fordert eine sofortige Bausperre, denn die laut Presse vom Bürgermeister angeforderte Prüfung und Bewertung durch das Land NÖ dauert viel zu lange. Die politischen Entscheidungsträger in Klosterneuburg wollen sich um eine „saubere“ Lösung für die GEB herumdrücken.

2. Die PUK fordert vom Gemeinderat eine Resolution an das Land NÖ, damit Details für Bautätigkeiten im Grünland genauer, strenger und präziser in der NÖ Bauordnung beschrieben werden. Im gegenständlichen Fall erfolgten sogar Hangabtragungen und Geländeaufschüttungen für Kellerbauwerke.

Pläne für den angeblichen „Keller“ laut Homepage des Unternehmers

So entstanden Wohnräume, die zwar „Keller“ genannt werden, um der Bauordnung Genüge zu tun, die jedoch eher Luxuswohnflächen ähneln. Talseitig entstanden große Fenster oder ganze Glasfronten, das ist für einen Keller äußerst unüblich. Auch entstanden seitlich abgesetzte Stützwände, die an weiteren sogenannten Kellerfronten einen schönen Lichteinfall und somit wohl hohe Wohnqualtät herstellen. Wie können Aushubmengen sowie Materialabgrabungen oder Anschüttungen im Grünland in der NÖ Bauordnung unerwähnt bleiben? Im gegenständlichen Fall wird ein 100m2 „Wohnkeller“ errichtet, der im Grünland keinerlei Einschränkungen, Auflagen oder Ausgleichsmaßnahmen zu erfüllen braucht.

3. Daher fordert die PUK: wirksame Aushub- oder Anschüttungsbeschränkungen müssen in der NÖ Bauordnung festgeschrieben werden.

Wieso erteilen Klosterneuburger Beamten Ausnahmegenehmigungen für enge und steile, einspurige Wege und für Gemeindestraßen, deren Erhalt von der Allgmeinheit finanziert wird, wo doch 3t Beschränkungen für alle anderen Anrainer gilt und nicht einmal für kommunale Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen vorliegen? Für Schäden, die nach solchen Ausnahmegenehmigungen entstehen, muss der Verursacher aufkommen, nicht die Steuerzahlenden.

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