Anstatt freihändiger Vergabe von Spendengeldern durch den Bürgermeister
Bis heute vergibt der Bürgermeister Gelder aus dem Sozialfonds nach Gutdünken an jene Vereine oder Personen, die von der Existenz dieses Geldtopfs wissen und mit ihrem Anliegen zum Bürgermeister vordringen. Ein PUK Antrag unter Federführung von GR Elisabeth Beer, gemeinsam mit den NEOS und Grünen im Gemeinderat letzten Freitag eingebracht, soll das ändern.
Ein Beispiel für bürgermeisterliche Willkür: Stefan Schmuckenschlager berichtete in der Gemeinderatssitzung letzten Freitag, dass der Verein Tierhilfe 5.000,- € aus dem Sozialfonds bekommen werde. Es sei ja keine Tierhilfe im Budget vorgesehen; hingegen werde er diese Subvention unbürokratisch und schnell aus dem Sozialfonds entnehmen. Diese Gelder kann der Bürgermeister nämlich freihändig und nach Gutdünken vergeben. Aber haben die KlosterneuburgerInnen, die ihre Spendengelder dem Sozialfonds überlassen haben – und dies ist in Summe nicht weniger als 90.000,- €, – sich vorgestellt, dass mit dem Geld Tierfutter gekauft wird? Oder haben sich die noblen SpenderInnen vorgestellt, dass vordringlich die akute finanzielle Not von Familien, älteren Menschen oder Alleinerziehenden gelindert werden soll?
Diese Willkür soll sich ändern. Gerade in der Corona-Krise, wo Klosterneuburger BürgerInnen unerwartet und unverschuldet in eine finanzielle Notsituation gekommen sind, sollen die Information über unbürokratische und rasche Überbrückungshilfen breit gestreut werden, sodass alle Betroffenen von den Sozialmaßnahmen der Gemeinde erfahren.
Daher hat die PUK gemeinsam mit den NEOs und den Grünen einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Sozialmaßnahmen der Stadtgemeinde sind niederschwellig zu kommunizieren und leicht zugänglich zu machen. Der Gemeinderat hat wohl den Forderungen zugestimmt. Aber wir werden genau darauf achten, dass diese auch wirklich umgesetzt werden.
- Auf der Website der Stadtgemeinde sind die Informationen über alle Sozialmaßnahmen in “einfacher Sprache” darzustellen.
- Alle zur Verfügung stehenden Beihilfen der Gemeinde (Wohnbeihilfe, Lernmittelbeihilfen, Energiekostenzuschuss, Sozialfonds, etc) sind zentral aufzulisten.
- Es ist eine zentrale Anlaufstelle (Sozialamt) zu kommunizieren (Telefonnummer und Email-Adresse); das Sozialamt soll Ratsuchende beratend auf alle Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen und bei komplexen Umständen weitervermitteln (Beratungsstelle, etc.).
- Anträge für rasche Unterstützung aus dem Sozialfonds sollen vorläufig formlos gestellt werden können.
- Eine ad hoc Arbeitsgruppe ist rasch einzurichten, um Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungen aus dem Sozialfonds (Verwahrgelder) zu erarbeiten.
- Bis diese Arbeitsgruppe die Richtlinien erstellt hat, sind unbürokratisch und rasch auch Überbrückungshilfen an in finanzielle Not geratene KlosterneuburgerInnen zu gewähren (Hintergrund: aufgrund der Corona-Krise kann es Monate dauern, bis Ansprüche auf staatliche Sozialhilf von den zuständigen Stellen bearbeitet werden; genau für diese Zeit ist Hilfestellung dringend gefragt).