Klosterneuburg betont sehr gern, zu den österreichischen Klimapionierstädten zu gehören. Doch bei der konkreten Umsetzung der Energiewende vor Ort zeigt die Stadtregierung jetzt ein völlig anderes Gesicht. Anstatt Bürger:innen sowie Unternehmen dabei zu unterstützen, auf erneuerbare Energien zu setzen, plant die ÖVP-geführte Stadtregierung, die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen auf unserem Gemeindegebiet massiv zu erschweren.
Was ist geplant?
Der Bebauungsplan soll dahingehend geändert werden, dass im Landschaftsschutzgebiet Wienerwald und in Grünland-Kleingärten die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen vollkommen verboten wird, und außerhalb dieser Gebiete die Errichtung unter starken Einschränkungen ausschließlich in Betriebsgebieten, verkehrsbeschränkten Betriebsgebiete und Sondergebieten möglich sein soll. Anstatt den Ausbau durch vereinfachte Verfahren zu fördern, wird der Bevölkerung ohne ersichtlichen Grund die Möglichkeit genommen, sich für mehr Energie-Autarkie und Klimaschutz zu entscheiden. Das ist ein klarer umwelt- und demokratiepolitischer Rückschritt!
Unsere Kritik:
- Mangelnde Glaubwürdigkeit: Wer „Klimapionier“ sein will, darf den Ausbau erneuerbarer Energien nicht ausbremsen. Kleinwindkraft ist eine sinnvolle Ergänzung zu Photovoltaik – gerade in windhöffigen Lagen.
- Bürger:innenbeteiligung blockiert: Viele Klosterneuburgerinnen und Klosterneuburger wollen aktiv einen Beitrag zur lokalen Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Die Stadtregierung verwehrt ihnen diesen Schritt.
- Energiewende geht anders: Gerade die ÖVP, die sonst gerne ihre Technologie-Offenheit und die Entscheidungsfreiheit der Bürger:innen betont, verhindert hier mit bürokratischen Mitteln innovative Wege und Schritte, die unsere Stadt unabhängiger von fossilen Energien machen können.
Die PUK-Position:
Wir fordern die Stadtregierung auf, diese Verhinderungspolitik sofort zu stoppen. Wir brauchen Erleichterungen, nicht ein weitgehendes Verbot für die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen. Wir wollen eine Stadt, die ihre Bevölkerung darin unterstützt, sich für zukunftsfähige Lösungen zu entscheiden, anstatt sie aus populistischen und bürokratischen Überlegungen zu bevormunden.
Die Energiewende und Klimaschutz beginnen vor der eigenen Haustür!
Nächster Schritt – die PUK-Empfehlung:
Wir von der PUK empfehlen bis zum 15.5.2026 (spätestens bis 23:00Uhr) eine Stellungnahme zu den angedachten Veränderungen (einem praktischen Verbot der Nutzung von Kleinwindkraft) abzugeben. Hier findet ihr eine Muster-Stellungnahme , die ihr so wie von uns formuliert, oder abgeändert nach euren Präferenzen, der Stadtgemeinde an folgende Email-Adresse schicken könnt:
stadtamt@klosterneuburg.at Betreff: Stellungnahme zur geplanten Ergänzung der Bebauungsvorschriften im Rahmen der Auflage 2026/1 – Windkraftanlagen / Regelung „Schutz des Orts- und Landschaftsbildes“
Im Folgenden haben wir euch weitere Hintergrund-Informationen und technische Details zusammengestellt:
Welchen Windkraftanlagen sind von den geplanten Änderungen im Bebauungsplan betroffen?
Die Dimensionen reichen vom privaten, kleinen Windrad-Lösungen bis hin zu einem industriellen Kleinwind-Kraftwerk:
1) Mikro- und Kleinstwindkraftanlagen von 1kW bis unter 10kW: Als Unterstützung der Stromgrundlast in der Nacht, im Winter und der Übergangszeit (Nebelphasen) in Kombination mit einem Stromspeicher als eine ideale Ergänzung zu PV Anlagen.
2) Kleinwindkraftanlagen (KWA): Oft für die Eigenversorgung von Haushalten oder landwirtschaftlichen Betrieben genutzt (Leistung zwischen 15kW bis unter 100kW).
In Wien ist die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage unabhängig von deren Engpassleistung genehmigungspflichtig gemäß dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005. Jedoch gilt ein vereinfachtes Verfahren bis zu einer installierten Engpassleistung von maximal 250 kW.
Das Land Niederösterreich ist bei Kleinwindkraftanlagen zurückhaltender bis ablehnend. Das bedeutet, dass neue Anlagen nicht finanziell gefördert und auch die Entwicklung von neuen Projekten nicht speziell aktiv unterstützt werden. Jedoch unterstützt das Land NÖ z.B. den Energieforschungspark Lichtenegg mit seiner Grundlagenarbeit im Bereich der Kleinwindkraft. Falls es zu der Errichtung einer Kleinwindkraftanlage kommt, sind folgende rechtlichen Bestimmungen in diesem Bundesland relevant:
- NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 idgF.
- NÖ Bauordnung 2014 idgF.
- NÖ Raumordnungsgesetz 2014 idgF.
- NÖ Naturschutzgesetz 2000 idgF.
Windkraftanlagen bis einschließlich 50 kW Leistung benötigen in Niederösterreich keine elektrizitätsrechtliche Bewilligung. Für die Errichtung kleiner Windkraftanlagen bis 50 kW ist eine Baubewilligung von der Gemeinde erforderlich. Somit ist die Gemeinde die Baubehörde der ersten Instanz. Der oder die BürgermeisterIn (in Klosterneuburg ist das das Stadtamt) kann sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eines oder mehrerer Sachverständigen bedienen.
Falls Sie eine Anlage zur Netzeinspeisung aufstellen und den Strom über die Ökostromabwicklungsstelle abgenommen und zum Einspeisetarif vergütet haben möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Anlage zur Ökostromanlage nach Ökostromgesetz durch den Landeshauptmann (Bescheid).
In der Raumordnung muss bei Anlagen über 20 kW bei Errichtung im Grünland eine Sonderwidmung beantragt werden. Bei einer Bauland-Widmung muss der Bürgermeister von Fall zu Fall entscheiden, ob keine übermäßige Belästigung für die Anrainer entsteht. Das soll sich nun durch die Änderung des Bebauungsplanes für Klosterneuburg (Auflage 01/2026) ändern.
Kontakt
Klima- und Energiefragen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Tel.: +43 2742/ 9005 14790
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Stadtgemeinde_Infoschreiben_Haushalte_Auflage01_2026
https://www.wegatech.de/ratgeber/kleinwindkraftanlage/
https://www.oegut.at/downloads/pdf/eb-kleinwindkraft_anhang5.pdf
Pressetext Grüne Gewessler für mehr Windkraft
Fazit und Empfehlungen:
Kleinwindkraftanlagen sind ein wertvoller Beitrag, um einen Teil unserer Strom-Grundlast abzudecken. Besonders im Winter, bei langen Nebelphasen und in den Nächten kann uns die Kleinwindkraft wertvolle Kilowatstunden für einen Haushalt liefern. Bei einer Realisierung ist aber einiges zu beachten:
- Nicht jeder Standort eignet sich! Genaue Windmessungen über ein ganzes Jahr verteilt müssen seriös durchgeführt und dokumentiert werden. Windkarten (www.windy.com) sind ein erster Anhaltspunkt, ersetzen aber keine seriöse Windmessung und Detailplanung.
- Nicht jeder Standort eignet sich aufgrund der Bebauungsverhältnisse. Abschattungen durch Gelände, Bäume und Gewerke. Hindernisobjekte erhöhen die Abschattung (Windstärke die auf das Windrad wirkt) und Verwirbelung bringen erhebliche Ertragseinbußen.
- Nur mit Einverständnis aller Nachbarn kann an eine Detailplanung herangegangen werden.
- Jeden Windkraftnutzer empfehle ich eine Nennung und Meldung in der Versicherung. Schnell können Schäden in erheblichen Höhen auftreten. Schäden am Dach, Blitzschlag, Brand sind nur einige Risiken.
- Lästiger Schattenwurf, Lärm (besonders Infraschall der sich im Gebäude rasch und weit fortpflanzen kann), Eisabwurf, Brand- und Blitzschutz sowie die elektrische Eignung der Installation (Bestand muss auf technischen Stand der Technik gebracht werden) sind maßgebliche Planungs- und Kostenfaktoren. All das gehört von Anfang an mitgeplant und bedacht.
- Es gibt gute und zuverlässige Anlagen, aber (so wie in jeder anderen Branche) schwarze Schafe am Markt die von Erträgen berichten, die so nie erreichbar sind.
- Windkraft- und PV-Erzeugung in Ergänzung mit einer lokalen Stromspeicherung und dem Beitritt zu einer Energiegemeinschaft sind das derzeit beste Resept einer lokalen, nachhaltigen und unabhängigen Energieversorgung.
- Der Smart Meter Zugang (15min Übersicht über seine Energieflüsse), ein Home Assistant Management sowie ein vollständiges Lastprofil des Wohngebäude kann gute Dienste in Zusammenhang mit Photovoltaik- und Kleinwindkraft-Stromerzeugung und Stromspeichergröße leisten. Wir werden jedes kW sauberen Strom in Zukunft dringend benötigen. Die CO2 Senkungspfade und der dringende Ausstieg aus fossilen Energien lassen derzeit keine anderen Alternativen zu.