Ampelbild_Druckknopf
26. Dezember 2024 | , ,

Traurige Gewissheit, Fußgänger Druckknopfampel hat bei Verkehrsunfall nicht funktioniert! Was sind die Konsequenzen?

Die Meldung eines schwer verunfallten Schulkindes Anfang November 2024 in Klosterneuburg auf der B14 (km 4,5) am Weg zur Schule ging durch alle Medien.

 

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/teenie-13-ueberquerte-bundesstrasse-von-auto-gerammt/611559915

https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/13-jaehrige-in-klosterneuburg-von-pkw-erfasst-und-schwer-verletzt/402972250

https://www.kronehit.at/news/unfall-in-klosterneuburg/

Jetzt gibt es nach einigem Hin und Her Klarheit der Behörden über einen wesentlichen Auslöser des Unfalles.

Stefan Hehberger hat in seiner Funktion als Verkehrsstadtrat von Klosterneuburg bei der übergeordneten Behörde BH-Tulln (Bundesstraßen sind im Verwaltungsbereich der Bezirkshauptmannschaften) nach dem NÖ Auskunftsgesetz angefragt, ob die in sozialen Netzwerken und persönlichen Gesprächen aufgekommenen Gerüchten einen wahren Kern haben:

War die druckknopfgesteuerte Lichtsignal-Verkehrsanlage, die Fußgänger:innen eine sichere Querungshilfe der B14 sein soll, an jenem 7.11.2024 gestört bzw. kaputt?

Verkehrsstadtrat Hehberger hatte bereits am Tag des Unglücks von der zuständigen Polizei Klosterneuburg wissen wollen, ob bei der Unfallaufnahme auch die Funktion der Ampel, und zwar jener Teil der Schaltung, der für die Regelung der Fußgänger-Querung wichtig ist, überprüft und dokumentiert wurde. Hierzu erhielt er keine Antwort; es wurde auf den Datenschutz verwiesen.

Auszug aus der vorliegenden Stellungnahme der Polizei: „Von Polizeidienststellen gibt es Rechte von Opfer / Beschuldigten auf Akteneinsicht und –auskunft zu beachten. Eine Auskunft an weitere Personen ist allerdings nicht vorgesehen.“ – Als ob die Dokumentation der Funktion der Ampel etwas mit Datenschutz von Personen zu tun hätte?

Bei einem persönlichen Lokalaugenschein wenige Tage nach dem Unfall fiel Hehberger auf, dass einer der drei orangen Druckknopf-Kästen an besagter Kreuzung mit Schutzweg wie aus dem Ei gepellt komplett neu ausgesehen hatte.

Die Ungewissheit war für Hehberger absolut unbefriedigend, und so startete er den oben schon erwähnten, weiteren Versuch, diesmal eine Anfrage an die BH-Tulln nach dem NÖ Auskunftsgesetz.

Die Antwort des Herrn Bezirkshauptmannes vom 11. November 2024 fiel klar und deutlich aus:

„Am 7.11.2024 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Personenschaden in Klosterneuburg, Wiener Straße 172, Landesstraße B 14 in der Nähe des Schutzweges, der durch die druckknopfgesteuerte Verkehrslichtsignalanlage Johann Strauß-Gasse geregelt ist. Da der Ampeltaster nicht funktionierte, wollte das Mädchen trotz Rotlicht die Fahrbahn der B 14 überqueren, um die gegenüberliegende Bushaltestelle zu erreichen. Dabei wurde das Kind von einem PKW erfasst und schwer verletzt.“

Die ganze Stellungnahme der BH-TU: Anschreiben_BH_zum Unfall

Hier ohne weiteres zur Tagesordnung überzugehen, ist für Verkehrsstadtrat Hehberger nicht angebracht, dazu ist der Vorfall zu schwerwiegend. Er schlägt folgende, rasch umzusetzende Maßnahmen vor:

  • Bei allen ca. 15 Querungs-Standorten mit Druckknopfregelung im Siedlungsgebiet Klosterneuburgs sollen Infoschilder mit einer Störungstelefonnummer und/oder einem QR Code nachgerüstet werden.
  • Das Amtsblatt und die Webseite der Stadtgemeinde soll informieren, wo man sich bei Störungen von Lichtverkehrssignalen hinwenden kann (so wie für die Meldung von defekten Lichtpunkten).
  • Aufklärung über richtiges Verhalten im Falle eines Ampelausfalls (im Amtsblatt, in Schulen etc.) – und zwar sowohl für die motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen als auch Fußgänger:innen. Insbesondere für die Schwächsten im Straßenverkehr (Kinder/Schüler:innen) ist dies wichtig, da es für sie eine besondere Ausnahmesituation darstellt, wenn auf ihrem gewohnten und im Normalfall gesicherten Schulweg plötzlich durch einen Ampelausfall eine gefährliche und unübersichtliche Lage entsteht, wo es gilt, überlegt und nach bestimmten Regeln zu handeln (siehe z.B.: https://www.oeamtc.at/news/ampelausfall-wie-verhaelt-man-sich-richtig-43687429)
  • Für Laternen und Lichtpunkte im Siedlungsgebiet gibt es auf der Homepage eine Möglichkeit per vorgefertigtem Formular eine Meldung abzusetzen: https://www.klosterneuburg.at/de/Stadtgemeinde/Buergerservice/Defekte_Lichtpunkte?search=Lichtpunkt&detailonr=226937148&menuonr=220468509 auch über die Gem2Go App oder telefonisch im Wirtschaftshof unter: 02243 / 444 -259

Alle Lichtanlagen werden routinemäßig 2 Mal jährlich behördlich überprüft. Dennoch können zwischenzeitlich Störungen und Ausfälle auftreten. Hehberger appelliert eindringlich an alle Bürger:innen, die Wahrnehmung solcher Störungen unbedingt und unverzüglich zu melden, um in Zukunft solche Auslöser von schweren Unfällen zu vermeiden; und zwar an die Abteilung Landesstraßen (ST3) unter 02742 9005 60310 oder per Mail an: post.st3@noel.gv.at. Grundsätzlich nimmt dies auch jede Dienststelle der Polizei entgegen, notfalls auch mit der Notrufnummer (133).

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