Bereits im Jahr 2017 forderte die PUK in einem Dringlichkeitsantrag eine Überarbeitung der Klosterneuburger Baumschutzverordnung von 2008 (Link) vor allem im Hinblick auf möglichst gleichwertige Ersatzpflanzungen entfernter Bäume. Dies wurde damals aber mit der Begründung der hohen Kosten von größeren Jungbaumen abgelehnt. Es blieb bei der Verpflichtung von Ersatzpflanzungen von kaum mehr als 10 cm Durchmesser auch bei größeren Bäumen.
Doch die PUK blieb dran und erarbeitete 2022 gemeinsam mit ExpertInnen einen Vorschlag für eine neue Baumschutzverordnung, die dem Bürgermeister vorgelegt wurde. Diese enthält Anpassungen und naturschutzrelevante Aktualisierungen zum Erhalt, Pflege und Schutz des Baumbestandes, in Bezug auf gleichwertige Ersatzpflanzungen sowie entsprechende Begleitmaßnahmen.
Und endlich, im April 2024, wurde die neue Baumschutzverordnung im Gemeinderat verabschiedet!
Allerdings mit ein paar Wermutstropfen, obwohl von der PUK mehrmals gefordert:
- In der neuen Verordnung gibt es keinen Verweis auf einschlägige Richtlinien oder Normen (z.B. ÖNORM B 1121 „Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ oder ÖNORM L 1122 „Baumkontrolle und Baumpflege“). Auch laufend am aktuellen Stand gehaltene Empfehlungen (z.B. „Natur im Garten“: Link, Baumnavigator öffentlicher Raum: Link oder Straßenbaumliste GALK: Link) fehlen.
- In der neuen Verordnung wurden gleichwertige Ersatzpflanzungen bei Infrastrukturmaßnahmen ausgenommen! Das heißt, bei Infrastrukturprojekten werden größere Bäume auch in Zukunft nur 1:1 ersetzt, ohne Rücksicht auf den entsprechenden Baumdurchmesser.
- Die Baumschutzverordnung wurde nie im Ausschuss Mobilität und Verkehr behandelt, obwohl öffentliche Grünflächen, alle Parks (Aupark) und der elektronische Baumkataster in dessen Verantwortung liegen (Link).
Wir hoffen trotzdem und werden dahinter sein, dass es in Zukunft sichtbar mehr gesunde und auch große Bäume mit einem hohen Beitrag zur biologischen Vielfalt sowie mehr naturnahe Grünräume im öffentlichen Raum geben wird.
Hier der alte, nun abgelöste und seit 26.4.2024 nicht mehr gültige Verordnungstext.
Die nun gültige und überarbeitete Baumschutz-Verordnung, da wäre im Jahr 2024 mit Klimakrise, Rekord-Temperaturen im Frühjahr noch „VIEL LUFT NACH OBEN“ gewesen. Trotzdem zahlt es sich auch für eine Bürger:innenliste aus an Sachthemen über längere Zeit dranzubleiben.
33. Sitzung – 26.04.2024 _ Baumschutzverordnung_KLBG