Schutzzone neu in Klosterneuburg – Leider zu mutlos

DSC_0752Von Gemeinderat Stefan Hehberger 

Der neue Entwurf für den Ortsbildschutz geht nicht weit genug

Als PUK Gemeinderat bekomme ich die Empörung vieler Bürgerinnen und Bürger hautnah mit – bei den Baukonflikten in der Waldgasse, wo ein großes Grundstück zwecks Gewinnmaximierung zerstückelt wird – zu Lasten der Anrainer. In der Mühlengasse, wo die Gemeinde es bisher nicht zu verhindern wusste, dass ein findiger Bauträger Baupläne für die fast vollständige Verbauung des hinteren Gartenbereichs einreicht hat. Oder in der Hölzlgasse, wo die Gemeinde Änderungen in der Bebauungsdichte beschließt, ohne die Anwohnern Einspruchsmöglichkeiten einzuräumen (NÖN Bericht). Das alles ist rechtens, entspricht jedoch nicht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. Auch bei dem zwei Jahre lang erarbeiteten Entwurf für Schutzzonen in Klosterneuburg sehe ich positive Ansätze aber auch viele Versäumnisse. Folgende Punkt müssen dringendst nachgeschärft werden:

Grünflächen rund um Häuser gehören besser geschützt.

Die Regelung der sogenannten „Freiflächen“ muss im Bebauungsplan eine stärkere Bedeutung bekommen. Derzeit wird im Rahmen der Bauland/Grünland Bilanz oft mit den letzten städtischen Grünflächen geschachert. Hier braucht es eine bewusste Entscheidung der Stadt zum Erhalt unserer grünen Freiflächen zwischen, vor und hinter den Wohnhäusern. Im Rahmen von Schutzzone neu hätten daher Baufluchtlinien rund um Gärten eingeplant gehört – dass also Gärten nicht verbaut werden dürfen (abschreckendes Beispiel Mühlengasse (NÖN Bericht)). Es kann nicht sein, dass Bewohner ihre Grünflächen hinterm Haus als Rückzugs- und Erholungsraum nutzen und mitten drin steht dann ein dreistöckiges Gebäude, sodass die Privatsphäre verloren geht.

Filettierung von großen Grundstückenzwecks Bauverdichtung verhindern.

Vereinzelt gibt es in Klosterneuburger Randlagen noch große schöne Grundstücke über 1000m2 mit viel Grün und einem Einfamilienhaus. Solche Kleinode stehen nun im Fokus von Bauträgern. Sie werden aufgekauft und in kleinteilige Bauplätze zu 500m2 zerteilt, um dann mehrere Doppel- oder Reihenhäuser darauf zu bauen und so den Platz maximal auszunutzen. Die Gemeinde freut sich über mehr Aufschließungsgebühren: Wasserzähler, Kanalanschluss und Mülltonnen… da fallen über 1000 EUR pro Hausanschluss an, weit mehr als bei einem einzigen Einfamilienhaus mit großzügigem Garten. Die Anrainer hingegen müssen deutlich mehr Verkehr hinnehmen. Auch die Abnutzung von Straßen, Bereitstellung von Wasser durch neue Hochbehälter, die häufigere Wartung und der Ausbau der Kläranlange geht zulasten der Allgemeinheit – eigentlich sollte hier der profitierende Bauträger seinen Anteil tragen, in Wien ist das bereits der Fall. (ORF Bericht „Bauträger bezahlen Infrastruktur„)

Schluss mit der Verschandelung der Stadt

Es braucht ein klares Bekenntnis der Baubehörde zu „freien Regionen in Klosterneuburg“, wo Neubauten im Flachdachstil (Schuhschachtelhäuser oder Seilbahnstationenstil) verboten sind. Dort, wo eine zusammenhängende Stilrichtung vorhanden ist, soll der Ortsbildschutz greifen. Nachverdichtung im Ortskern und auf Hauptachsen kann nicht auf Kosten der unmittelbaren Nachbarschaft gehen, hier muss ein genaues Regelwerk erarbeitet werden. Die Anrainer brauchen hier mehr Mitbestimmung, beispielsweise über institutionalisierte Mediationsgespräche zwischen BürgerInnen, Behörde und Bauträgern. Umgekehrt sollten BürgerInnen daran gehindert werden, einstöckige Einfamilienhäuser in einer Straße zu bauen, wo die Bauklasse weit höhere Bauten mit 2 bis 3 und mehr Stöcken zulassen würde. Hier muss die Baubehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens bei den BürgerInnen Aufklärungsarbeit leisten, damit es dann nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Spekulationen im Grünland ist ein Riegel vorzuschieben.

Hier geht es um die sogenannte GEB (erhaltenswertes Gebäude im Grünlandregelung Link Artikel). Gewiefte Büros (meist aus der Bundeshauptstadt) kaufen und roden diese Grundstücke, um eine schöne Fotoserie meist mit Donau- oder Stiftsblick zu schießen. Dann wird die am Grundstück versteckte alte Hütte mit Computerhilfe im AutCad „verhübscht“ und als Luxus Villa und Niedrigenergie Residenz in traumhafter Ruhelage angepriesen, und schon kann der nächste fette Grundstücksgewinn eingefahren werden. Diese Büros haben sich selbst schon um die notwendige Baugenehmigung gekümmert und bieten diese natürlich auch gleich dazu an. Der Gewinn dieser Büros lukriert sich rein aus dem Finden solcher Grundstücke, aus der Behübschung mittels Computerfoto und dem Ansuchen um Baugenehmigung. (Link Beispiel Immobilienfirma). Hier müsste die Stadt gesetzliche Regelungen erlassen: Wohnraumschaffung für den Eigenbedarf gehört strenger kontrolliert und ob solche Baubewilligungen an Dritte weiterverschachert werden dürfen ist auch zu hinterfragen. Oder möchte die Stadt, dass mit den letzten grünen Randlagen dermaßen unverschämt spekuliert wird?

Nach oben scrollen