Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat der Gemeinderatssitzung am 16.05.2018
Gegenstand: Kommunalisierung der Klosterneuburger Sportstätten GesmbH
Sachverhalt:
Der Rechnungshof-Bericht zum Happyland offenbart grobe Versäumnisse des Managements der Sportstätten GesmbH sowie der Kontrollgremien der Stadtgemeinde. Durch die Gesellschaftsform des Freizeitzentrums als GesmbH bestand kein zeitgerechter Zugriff seitens des Gemeinderats auf wichtige Informationen zur Finanzgebarung und den Projektfortschritten. Das belegt auch der Rechnungshof-Bericht sowie die Fragenbeantwortungen des Bürgermeisters, aus denen hervorgeht, dass er als Eigentümervertreter von der Happyland-Geschäftsführung verspätet oder gar nicht informiert wurde und die erforderlichen Informationen offensichtlich auch nicht eingefordert hat. Daraus ist den Klosterneuburger Bürgerinnen und Bürgern ein millionenschwerer Schaden entstanden. Die Generalversammlungen der GesmbH haben zudem nicht vorschriftsgemäß jährlich stattgefunden. Die Organe nahmen ihre Aufgaben mangelhaft wahr: Zum Beispiel kam die Generalversammlung ihrer Beschlusspflicht bei außergewöhnlichen Geschäften nicht nach, die Geschäftsführung informierte den Beirat ungenügend, der Beirat erfüllte seine Überwachungspflicht nicht. Abrechnungsunterlagen für Leistungen im Umfang von rd. 984.000 EUR fehlten.
Im Gemeinderat vom März 2018 wurde ein Bericht zur Kommunalisierung der Sportstätten GesmbH vorgelegt, aus dem vertretbare Kosten von 50.000 EUR aufwärts für den Prozess der Eingliederung in die Stadtgemeinde hervorgehen.
Vorteile einer Eingliederung in die Stadtgemeinde wären weit mehr Transparenz, Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten durch den Gemeinderat. Investitionsbeschlüsse und Projektänderungen werden direkt vom Gemeinderat beschlossen. Aus dem Rechnungshofbericht ist ersichtlich, dass der vorliegende, grob mangelhafte Projektablauf in dieser Form nicht hätte stattfinden können, wenn das Happyland als Teil der Stadtgemeinde geführt würde. Im Sinne künftiger Investitionen und deren Nachverfolgbarkeit erscheinen die Kosten für die Kommunalisierung als gerechtfertigt.
Antrag:
Der Gemeinderat tritt mit dem erklärten Ziel, eine Kommunalisierung der Sportstätten GesmbH zu bewirken, in Verhandlungen mit dem Miteigentümer Stift Klosterneuburg.
Dringlichkeit: Vorliegen des Rechnungshof-Berichts.