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Wieder eine Großbaustelle im Grünland, diesmal in Kritzendorf

Wer dieser Tage von Kritzendorf Richtung Weißenhof wandert, dem klafft ein großer Eingriff in Form einer mächtigen Baugrube direkt am Waldrand entgegen, der viele betrübt stimmt: Mitten im Wald wurde ein großer Hang abgetragen, die Fläche planiert und ein Fundament von gut 30 x 20 Metern betoniert.

Soll hier eine augenscheinlich große Lagerhalle entstehen? Das als Wald gewidmete Grundstück an der Weißenhoferstrasse gehört einem bekannten, lokalen Brennholzlieferanten. Die Spuren der Brennholzverarbeitung der Firma sieht man entlang des Weges von Kritzendorf kommend bis weit ins Tal hinein – bis jetzt noch unter freiem Himmel. Dass künftig Maschinen und Brennstoffbehälter unter einem Hallendach stehen könnten, hat diesbezüglich seine Vorteile. Zumindest die örtliche Raumordnung gewährt der Land- und Forstwirtschaft selbst bei Grünlandwidmung auch erforderliche Baulichkeiten wie Schuppen und Maschinenhallen. So gesehen dürfte alles Rechtens sein.

Allerdings  befinden wir uns hier im Europaschutzgebiet! Daher stellt sich für uns die Frage, ob in diesem Fall von den zuständigen Behörden auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen geprüft wurden. Im Biosphärenpark Wienerwald kommt die Vogelschutz- sowie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Tragen. Wurden hier entsprechende Begleitmaßnahmen angeordnet, um einen entsprechenden Ausgleich für den massiven Eingriff in das Natura2000-Gebiet zu schaffen?

Zu oft waren die zuständigen Behörden – in dem Fall die Bezirkshauptmannschaft Tulln –bereits säumig: Im Fall des Baus des Donau-Mikrotunnels durch die EVN wurden erst nach Einspruch des Naturschutzbundes die erforderliche Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen angeordnet. Auch beim geplanten Weingarten-Projekt der Weinbauschule am Buchberg wurde schnell ein Bescheid ausgestellt, der schlussendlich doch nicht gehalten hat. Daher unsere Frage: ist diesmal in der Weißenhoferstrasse alles mit rechten Dingen zugegangen?

Wem wundert es jetzt, dass rund 90 % unserer Schutzgebiete in einem schlechten Zustand sind, wenn ungebremst Bautätigkeiten wie Hallen, Straßen, Trassen, etc. in Schutzgebieten gang und gebe sind? Nicht nur deswegen ist es Gebot der Stunde, dass Österreich die EU-Renaturierungs-Richtlinie mitträgt. Nur mit weiteren umweltpolitischen Maßnahmen können wir die absolut notwendige Trendumkehr erreichen, anstatt mit Flächenfraß und immer weiterschreitender Bodenversiegelung, etc. unsere eigene Lebensgrundlage zu zerstören. Nur Lobbyisten und Opportunisten können von „einem sündteuren Prestigegesetz“ schwafeln, ….. wir aber wollen uns der Realität stellen und handeln – wie so viele andere besorgte Menschen!

Deshalb bitte auch die Forderung nach dem Renaturierungsgesetz unterschreiben: https://www.renaturierungsgesetz.at/

Ein Leser unserer Webseite, der ein ausgezeichnetes Gedächtnis sein Eigen nennen darf, hat uns auf einen interessanten Artikel in der NÖN Klosterneuburg vom Oktober 2022 zum Thema Brennholzlieferanten aufmerksam gemacht, nachzulesen unter diesem Link: Energiekrise – In Klosterneuburg herrscht ein Griss ums Brennholz – NÖN.at (noen.at)

 

 

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