30. November 2020 | ,

Baugesetzgebung in Klosterneuburg: Gemeinderatsbeschluss ebnet dem Ausverkauf Klosterneuburgs weiter den Weg

von Stefan Hehberger, Mitglied im Planungsausschuss Klosterneuburg
In der letzten Gemeinderatssitzung am 20.11.2020 wurde das zweite Auflageverfahren zu den neuen Bebauungsvorschriften durch die Stimmen von ÖVP, Neos und Grünen beschlossen. Wir von der PUK sind enttäuscht über die hier offenbar werdende Mutlosigkeit. Denn im aktuell gültigen Stadtentwicklungskonzept, das voriges Jahr von den Fraktionen beschlossen wurde, hieß es noch “Klosterneuburg steuert seine Siedlungsentwicklung restriktiv”. Dieser Leitsatz verschwand durch den aktuellen Beschluss in der Bedeutungslosigkeit.

Mehr Bebauungsmöglichkeiten beschlossen, obwohl Bevölkerung 2019 dagegen stimmte

Ganz konkret mussten erhebliche Teile der neue geregelten Widmungsteile für Wohneinheiten aufgrund einer Anordnung des Landes NÖ nachgebessert werden. In vielen Fällen wurden für Siedlungs-Gebiete wieder mehr Wohneinheiten zugelassen. So wird nun z.B das Zentrum von Gugging auch in Richtung IST-A ausgedehnt. 

Das Land hat somit den Weg für mehr Bebauung geebnet, obwohl das Örtliche Entwicklungs-Konzept mit Bürgerbeteiligung und Absegnung im GR im Jahr 2019 ganz klare Vorgaben an die Politik gemacht hatte. Weniger verbaute und versiegelte Flächen im Siedlungsgebiet war die Vorgabe. Hier wird für mündige BürgerInnen eine Bruchlinie zwischen dem Wunsch der Bevölkerung und dem Vorgehen der zuständigen Behörden sowie den regierenden PolitikerInnen sichtbar.

Auch Grüne stimmten zu

“Wozu gestalten wir Bürgerbeteiligungsprozesse, wenn die Raumordnungsbehörde des Landes die beschlossenen Leitlinien dann gar nicht berücksichtigt?” fragt PUK GR Stefan Hehberger. “Bei der ÖVP und bei den neo-liberalen NEOS ist das vielleicht noch über die politische DNA und ihre Gesinnung verständlich. Dass aber die Grünen von Klosterneuburg, die den Ausschuss für Bauangelegenheit sogar leiten und die sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit stets gegen den “Bauwahn” wenden, dieser zweiten Auflage widerstandslos zugestimmt haben, ist unverständlich”, so Hehberger.

Kalter Baulandgewinn

Seit 2009 bekämpft die PUK die seltsame und viel umstrittene Bebauungsdichte nach der Klosterneuburger Formel, die in vielen Fällen zu mehr Baudichte an den unpassendsten Plätzen geführt hat. Siehe Siedlung im Gschwendt, in der Waldgasse, Ledwinkagasse, bald in der Wisentgasse. den Glorit und Haring Bauflächen. “Kalter Baulandgewinn und Maximierung von Bodenversiegelung” so habe ich es in der Gemeinderatssitzung genannt. Hier ist eine Möglichkeit vertan worden, das Spekulantentum zu unterbinden.

Grün-geführter Planungsausschuss ohne Weitblick

Das liegt auch am arglosen Agieren im Klosterneuburger Ausschuss für Stadtbildpflege, Stadtplanung und Umweltschutz. Nach den Wahlen vom Jänner 2020 haben nach anfänglicher Weigerung Grünen-STR Wimmer und sein Stellvertreter Josef Edtmayer den Vorsitz übernommen. Die chaotisch umstrittene Sitzungsführung  mit unvollständiger Protokollführung sowie ideenlosen Planungsansätzen ohne Weitblick und Zukunftsvision standen schon mehrmals in der Kritik der Opposition. Das Neos Stimmrecht in diesem Ausschuss wird aus Personalmangel´ praktisch seit Februar nicht mehr wahrgenommen. 

Lichtblick 25% Verbauung

Das einzig Positive am Beschluss der zweiten Auflage ist, dass eine Rückkehr zur 25% Grundstücksverbauung bei der Widmung Bauland Wohngebiet 2WE mit dem 0,00 bei Grundstücken zwischen 500 und 660m2 beschlossen wurde. Damit wird in diesem kleinen Flächenfenster die starke Progression der Verdichtung auf 25% abgemildert. In allen anderen Punkten haben die Grünen einer weiteren Versiegelung zugestimmt. Unter vorgehaltenen Hand wird von den Grünen so bestätigt, dass nur so überhaupt ein Abschluss in der zweiten Auflage möglich wurde.

Kritikpunkt Grundstücksteilungen

Die Hauptübel am bestehenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan bleiben somit aber aufrecht:

  1. Der Wille der Bevölkerung nach einem Ende der ständigen und fortlaufenden Bodenverschwendung, Verbauung und Versiegelung wird vom Land NÖ und der regionaler Gebietkörperschaft nicht Rechnung getragen, obwohl man behauptet, dass das verordnete ÖEK mit seinen Leitsätzen, Maßnahmen und Richtlinien das richtige Werkzeug dazu sei.
  2. Bei Grundstücksteilungen wird weiter die Widmung der Wohneinheiten auf die geteilten Flächen kopiert und weiter vererbt. Damit lassen sich die finanziell reizvollen, gefragten und begehrten Wohneinheiten weiter steigern. Der Spekulation bleibt weiter Tür und Tor geöffnet! Hier ist ein Eingreifen des Gesetzgebers überfällig.  

Die ÖVP treibt somit den brutalen Ausverkauf von Land und Boden weiter voran. Grüne und Neos schauen zu. Offensichtlich soll Klosterneuburg weiter eine Boomtown bleiben, wie der Bürgermeister es einmal genannt hat – zum Schaden der Bevölkerung, zum Nutzen für Profitgierige. 

Abstimmung rechtskonform?

Ich hinterfrage offen, wie rechtskonform diese Abstimmung ablief und fordere die Überprüfung durch eine Kontrollbehörde.

  • Mittels direkter Anschrift wurden alle Grundeigentümer der Widmung 0,00 von der Stadtgemeinde angeschrieben.
  • Darin wurden sie informiert, dass eine Reduktion auf allen Baulandflächen unter 660m2 zurück zur 25% Bebauung geplant sei.
  • Trotzdem wurden nur 34 negative Stellungnahmen dazu abgegeben. Trotzdem wurde die neue Bebauungsdichte in einer einzigen Sitzung des Ausschusses ohne Vorinfo an die Ausschussmitglieder kurzfristig beschlossener.
  • Somit entsprechen die neuen Bebauungsvorschriften nicht der Fragestellung der Auflage 02/2020!

Für mich ist der Vorgang undemokratisch. Können einzelne Stellungnahmen wirklich die geplanten Bebauungsvorschriften so stark beeinflussen? Kann eine für unsere Stadt so weitreichende Entscheidung ohne Vorinfo an die Bürgerinnen in einer GR Sitzung beschlossen werden?

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