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31. Oktober 2021 |

PUK-Vision umgesetzt – flächendeckend 30km/h auf Gemeindestraßen

Für weitreichende Maßnahmen braucht es manchmal einen besonders langen Atem. Seit über 10 Jahren setzen wir als PUK uns für eine flächendeckende 30 km/h Beschränkung im Klosterneuburger Straßennetz ein – und mit vergangenem Montag, den 25. Oktober, konnten wir diese endlich umsetzen! Der Nutzen solcher Maßnahmen ist zwar hinlänglich bekannt, dafür umso größer: Die Temporeduktion führt zu einer Reduktion an Verkehrslärm, schädlichen Gas-Emissionen wie Stickoxide und CO2 und vor allem zu einer markanten Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zusätzlich ermöglicht es, im untergeordneten Straßennetz Rad- und Autoverkehr zu mischen, da die Geschwindigkeiten dann homogener sind.

Widerstand erfordert strategisches Handeln

Doch lange Zeit waren diese offensichtlichen Vorteile nicht genug, um eine breite politische Mehrheit zu überzeugen, den Fleckerlteppich von 30 km/h Zonen in Klosterneuburg (ohnehin schon mehr als die Hälfte des Gemeindestraßennetzes) einheitlich zu regeln. Neben dem politischen Willen fehlte die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Verordnung, so die Einschätzung der Sachverständigen: jeder Straßenzug müsste individuell beurteilt und eventuell umgebaut werden. Nach Gesprächen mit Verkehrsstadträten anderer Gemeinden, die ähnliche Maßnahmen bereits umgesetzt hatten, wie etwa Feldkirch und Mödling, wurde uns klar, dass die Verkehrsberuhigung als übergeordnetes Ziel der Stadtentwicklung festzusetzen sei. In langen Diskussionen und mit einer gewissen Härte verankerten wir als PUK in der vergangenen Amtsperiode dieses Ziel im Stadtentwicklungskonzept „STEK 2030+“. Was letztendlich zum Schlüssel für die Umsetzung wurde!

Endlich breiter politischen Konsens

Nach der Wahl war eine der Forderungen, unter denen wir weiterhin das Verkehrsressort übernehmen würden (mit meiner Person als Stadtrat), die Umsetzung der flächendeckenden 30 km/h Zone, nun ja ohnehin erklärtes Ziel im STEK2030. Nach dem ersten Halbjahr der Corona Krise, in dem auch im Verkehrsressort akute Fragen (Budgetierung, Angebotsanpassung der Busse und das Feilen an der Verkehrslösung zur Hangbrückensperre) dominierend waren, fand auch die ÖVP Gefallen an der flächendeckenden Verkehrsberuhigung und beschleunigte den Weg zur Umsetzung von sich aus mit einem Dringlichkeitsantrag.

Vom Konzept zur Umsetzung

Es wurden Ziviltechniker mit einem Konzept zur Umsetzung (Art der Verordnung, Stellen der Kundmachung, begleitende Maßnahmen) beauftragt, welches im Ping-Pong mit der Beamtenschaft und mir laufend verfeinert wurde. Letztendlich konnte die nun umgesetzte Lösung gefunden werden: Auf allen Gemeindestraßen obliegt die Hoheit zur Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung dem Bürgermeister, welche dieser auf einstimmiges(!) Anraten des Verkehrsausschusses wahrgenommen hat.

An allen Ortstafeln wird die Ergänzung der Ausnahmen (Landesstraßen und Wiener Straße als einzige Gemeindestraße) kenntlich gemacht, im Ortsgebiet alle bestehenden 30 km/h Verordnungen und Taferln sukzessive entfernt. Um dennoch Klarheit zu bewahren, werden verstärkt 30 km/h Piktogramme auf die Fahrbahnen markiert, vor allem nach dem Abbiegen von Landesstraßen, sowie Landesstraßen als solche kenntlich gemacht.

Die Verordnung konnte am 25. Oktober schlussendlich enthüllt werden. Die Exekutive hat angekündigt, Präsenz zu zeigen und zu Beginn eher aufklärend als strafend auf Überschreitungen zu reagieren. Denn wie so vieles im Verkehrswesen ist auch das Einhalten einer neuen Geschwindigkeitsbeschränkung eine Gewöhnungssache.

Künftig auch Landesstraßen im Visier

Und wie geht es weiter? Der große Meilenstein ist erreicht und dennoch gibt es noch weitere Ziele. Auch auf Landesstraßen, welche als Hauptachsen grundsätzlich mit 50 km/h befahren werden dürfen, gibt es einige Bereiche, in denen wir als Gemeinde eine Reduktion anstreben. Allerdings liegt das nicht in der Hand der Gemeinde, sondern des Landes. Gerade im Bereich von Schulen und in engen Ortskernen werden wir sukzessive 30 km/h Beschränkungen beantragen – auch wenn entsprechende Ansuchen in der Vergangenheit abgelehnt wurden. Und es gibt bereits positive Signale, dass auch hier ein Umdenken stattfindet!

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