Wienerstrasse

Wie öffentliches Gut zweckentfremdet wird – und man es mühsam zurückgewinnt

Seit 2019 verfolgt mich das Leid der Anrainerschaft zur Baustelle Wiener Straße 124. Kurz vor der Öffihaltestelle Weidling Bahnhof erhascht man vom Zug bzw. dem Bus aus Wien kommend einen kurzen Blick auf den Rohbau, meterhohes Unkraut bedeckt den davorstehenden Baustellenzaun. Ein ehemaliger Stadtrat hatte zu Beginn die Projektentwicklung dieser Fläche über, doch die hochverdichtete Bebauungsweise, die jeden Millimeter der Bebauungsfläche und das Maximum der Geschoßflächenzahl ausreizte, stieß auf den Protest der umliegenden Nachbarn. Die sahen die einzige ruhige Seite ihrer Grundstücke in Form der grünen Hintergärten in Gefahr. Dort gibt es viel Grün, zum Teil auch Pools – demensprechend war die Freude nicht besonders groß, dass nicht nur entlang der bestehenden Fronten sondern auch tief in das Grundstück hinein gebaut werden soll. Aber wie ein alter und bekannter Volksspruch sagt: Die Gier ist ein Luder…..

Um die besagte Baustelle, deren Projekt zwischenzeitlich weiterverkauft wurde, abwickeln zu können, wurde einfach eine öffentliche Grünfläche vor dem Grundstück zur alten B14 hin auf einer Fläche von ca. 100 Quadratmeter als Baustellenzufahrt zubetoniert. Wohl für eine gewisse Zeit und unter gewissen Bedingungen und unter Bezahlung der dafür vorgesehenen Abgaben nach §90 (Arbeiten auf und neben der Straße) an die Gemeinde verständlich und ein übliches Verfahren.

Wie aus der Nachbarschaft zu erfahren war, wurde aber in Hinblick auf eine mögliche, neue Zufahrt über die Alleestraße ein komplett anderes Bauwerk entlang der Wiener Straße errichtet als am Bauamt eingereicht wurde – weshalb es offensichtlich zu einem Baustopp kam. Die Baustelle steht nun seit Jahren still, der neue Gemeinderat seit knapp zwei Jahren konstituiert, dass öffentliche Grün war aber weiterhin zubetoniert. In einer der nicht öffentlichen Ausschusssitzungen für STADTBILDPFLEGE, STADTPLANUNG UND NATURSCHUTZ unter Grünen-Leitung wurde mir mitgeteilt, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und somit keine weiteren Auskünfte zu erhalten sind.
Unter welchen Auflagen und Vorgaben kann eine Gemeindeverwaltung die Zweckentfremdung einer öffentliche Grünfläche über 3 Jahre lang dulden? Diese Frage ließ mir keine Ruhe. Ganz offensichtlich auch dann, wenn schon längst ein “Verfahren beider Baubehörde” im Laufen ist. Nach vehementem Nachhaken meinerseits in Ausschüssen und bei der Beamtenschaft, konnte diese öffentliche Grünfläche endlich wieder seiner Zweckwidmung zugeführt werden.
Nach 3 Jahren ist benannte Fläche nun endlich wieder als offener Boden zur Regenwasserversickerung und CO2 Bindung aktiv. Ich hoffe sehr, dass der Wirtschaftshof im Frühjahr 2022 noch zwei Jungbäume und Sträucher nachsetzt.

Doch dieses trauige Beispiel zeigt einmal mehr, dass Bauwerbern und Baufirmen fast ohne Gegenwehr jeder Wunsch erfüllt wird. Es werden Sonder- und Ausnahmegenehmigungen quasi nach Belieben erteilt und zugesprochen. Die Kontrolle auf Einhaltung hingegen wird wie eine heiße Kartoffel von einer zur anderen Abteilung im Kreis geschoben, solange bis KEINER und selbst die Polizei nicht mehr zuständig sind. Hier ist dringend ein konkreter Prozessablauf neu aufzusetzen. Bescheide, die von der Stadtgemeinde erstellt werden, sind durch Ihre Organe auch entsprechend zu kontrollieren. Die Datenweiterleitung und Exekution ist ohne Behinderung und zeitnah durch die Polizei sicherzustellen.

von Stefan Hehberger – PUK-Gemeinderat

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