Leserbrief zu „Grün oder grün in Klosterneuburg, 28. Dezember 2023
Die grundsätzliche Entscheidung, ob auf den hier vieldiskutierten Flächen am Buchberg Wein oder Wiese wachsen soll, wurde meines Erachtens schon vor mehr als 10 Jahren getroffen! Nämlich als diese Klosterneuburger Naturlandschaft zum Europaschutzgebiet erklärt wurde. Seitdem sind im Schutzgebiet die EU-Richtlinien für Vogelschutz (2008) bzw. Erhalt von Fauna-Flora-Habitat (2011) einzuhalten, um die Lebensräume von schutzbedürftigen Wildtieren oder Pflanzen zu erhalten. Und wie das zu geschehen hat, ist auf der NÖ-Homepage zu Naturschutz genau nachzulesen: Projekte, die ein Europaschutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung ihrer Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.
In naturschutzrechtlichen Behördenverfahren hat das Umweltrecht fairerweise – weil die Natur sich gegen ihre Zerstörung nicht wehren kann – die Umweltanwaltschaft vorgesehen. Die haben die Interessen des Naturschutzes zu wahren. Im konkreten Fall kann sie u.a. ein Feststellungsverfahren beantragen, ob bei Projekten eine Naturverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Und genau dies hat sie gemacht, nachdem die Klosterneuburger Zivilgesellschaft – BürgerInnen und Naturschutzbund – den Umbruch der geschützten Buchbergwiesen beobachtet und die Umweltanwaltschaft informiert hat. Übrigens hätte sich die HBLA – bevor sie die Wiesen für den geplanten Weingarten umgebrochen hat – auch mit so einem Verfahren vergewissern können, ob ihre geplante Bewirtschaftung die besonderen Schutzgüter gefährdet oder nicht!
Dem NÖN-Artikel kann ich entnehmen, dass die Fachleute-Gutachten im Zuge dieses Verfahrens offensichtlich negativ ausgefallen sind. Daher gibt die HBLA die gepachteten Flächen auch wieder zurück. Hier wurde somit ganz korrekt ein behördliches Verfahren abgewickelt.
Warum aber die große Aufregung? Warum empören sich die betroffenen Parteien – Vertreter der HBLA und Gemeindepolitiker – so, wenn Naturschutzrecht umgesetzt wird? Wenn das, was wir ja verbindlich erklärt haben, schützen zu wollen, schlussendlich auch wirklich geschützt wird? Ja die Natur selber kann sich nicht wehren. Dazu bedarf es engagierter BürgerInnen und fachkundiger Zivilgesellschaft. Und die sind dann gleich die „Bösen“, die die Klosterneuburger Weinkultur, die Landwirtschaft und damit Österreichs Lebensmittelsouveränität bedrohen. Man staune, diese Todschlagargumente sind in der Gemeinderatsdiskussion auch wirklich gefallen. Und das alles nur, weil hier ein behördliches Verfahren nicht im Sinne der Betreibern ausgegangen ist?
Ich kann nur sagen: Gut das wir ein so umsichtiges Umweltgesetz haben. Es gibt uns die Möglichkeit, im Europaschutzgebiet auch gegen wirtschaftliche Interessen das zu schützen, zu dem wir uns ja schließlich verpflichtet haben: Lebensräume für bedrohte Pflanzen und Wildtiere erhalten. Und hoffentlich geht es bei anderen Projekten, die Schutzzonen gefährden können, auch so gut aus ……
Verfasst von Elisabeth Beer als Leserbrief zum NÖN-Kommentar zu „Grün oder Grün in Klosterneuburg“ vom 28.12.2023