2. Oktober 2015 |

Auftragsvergabe Kindergarten Kritzendorf im schiefen Licht – Dringlichkeitsantrag

2kinder2.10.15  Die PUK Plattform Unser Klosterneuburg stellt den
D R IN GL I C HK EI T SANT R AG

den Gegenstand Gesetzeskonforme Auftragsvergabe für die Planung des Kindergartens Kritzendorf in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Begründung der Dringlichkeit:

Nach der Kündigung des bestehenden Kindergartens in Kritzendorf per September 2017 muss sichergestellt werden, dass die Planung und Errichtung so zeitnah erfolgen, dass die lückenlose Betreuung der Kinder im Einzugsgebiet sichergestellt ist bzw. eine etwaige Übergangslösung von kürzestmöglicher Dauer ist.

S A C H V E R H AL T

Der Kindergarten Kritzendorf muss nach der Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses mit dem Orden der Schulschwestern de Notre Dame per September 2017 neue Räumlichkeiten erhalten. Dazu soll im Kritzendorfer Pfarrgarten ein neues Gebäude errichtet werden. In der Gemeinderatssitzung vom 3 . Juli 2015 wurde der Bürgermeister per Grundsatzbeschluss bemächtigt, Planungsleistungen für Vorentwurf und Entwurf zu vergeben, in einem geschätzten Ausmaß von 25.000€. Die Vorentwurfsplanung alleine wurde um eine Summe von rund 20.000€ an das Architekturbüro Lenz & Partner vergeben. Das Angebot zur kompletten Planung wurde bisher für einen 5 gruppigen Kindergarten mit 99.838,62 € beziffert, mit Option auf Erweiterung auf 7 Gruppen um weitere rund 36.000 €.

Im vorliegenden Antrag (TOP 4) wird nun der Auftrag für Einreichplanung, Ausführungs- und Detailplanung und (Bau)ausschreibung eines Kindergartens mit 7 Gruppen mit 91.448,51 € zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bei Addition aller Auftragssummen von Vorentwurf (rd. 20.000 €) und weiterer Planung (91.448,51 €)
– die gemäß dem für Gemeinden zwingend anzuwendenden Bundesvergabegesetz gemäß § 16 zu erfolgen hat – beträgt die Summe mit über 111.000 € deutlich mehr als 100.000 €. Dadurch ist das gewählteVerfahrenderDirektvergabewiderrechtlich.NachBVergGdürfenab einerAuftragsumme vonüber100.000€nurnochdieVerfahrenimsogenannten „Oberschwellenbereich“ zur Anwendung kommen. Eine Direktvergabe nach § 41 BVergG scheidet aus.

Bei nicht gesetzeskonformer Auftragsvergabe sieht das BVergG u.a. ein Nachprüfungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht vor, das mit einer Nichtigerklärung des Auftrages enden kann und entsprechende Verzögerungen mit sich brächte.

Für die Planung eines Kindergartens ist ein spezielles planerisches know-how erforderlich, sodass das Gebäude modernen pädagogischen Anforderungen an den Bau eines Kindergartens erfüllen und den Bedürfnissen der Kinder entsprechen kann. Deshalb ist besonders für die Planung eines Kindergartens die sorgfältige Auswahl der Planerinnen unerlässlich. Für öffentliche Bauten wie Kindergärten stellt die Ausschreibung eines Wettbewerbes ein best-practice Verfahren dar. Damit können qualitative und quantitative Anforderungen des Auftraggebers (zB Kosten der Errichtung und des Betriebes) transparent definiert und die Auftragsvergabe gesetzeskonform und nachvollziehbar gestaltet werden.

Die PUK Plattform Unser Klosterneuburg stellt den
A NT R AG ,

Der Gemeinderat möge beschließen, dass eine gesetzeskonforme Auftragsvergabe für die Planung des Kindergartens Kritzendorf gewählt wird und das dafür anzustrebende Verfahren ein Architekturwettbewerb ist. Kriterien für diesen Wettbewerb sollen sein:

architektonische Qualität

Erfüllung moderner pädagogischer Anforderungen

Kosten der Errichtung und des Betriebes

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