29. September 2017 |

Dringlicher Antrag: Überarbeitung der Klosterneuburger Baumschutzverordnung

Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat
der Gemeinderatssitzung am 29.09.2017

PUK Plattform Unser Klosterneuburg

Gegenstand: Dringlicher Antrag: Überarbeitung der Klosterneuburger Baumschutzverordnung hinsichtlich möglichst gleichwertiger Ersatzpflanzungen nach Baumfällungen

Sachverhalt:

Die Klosterneuburger Baumschutzverordnung (beschl. Im Gemeinderat am 07.11.2008) sieht vor, dass bei der Entfernung von unter Schutz stehender Bäume (Stammumfang > 50 cm) jeweils ein neuer Baum (Stammumfang mind. 20 cm) gepflanzt wird. Eine weitere Regelung zur Schaffung oder Aufrechterhaltung von Grünflächen gibt es nicht. Da ein im Altbestand befindlicher Baum hinsichtlich seiner Wirkung auf die Umgebung nicht 1:1 durch einen jungen Baum ersetzt werden kann, greift diese Regelung nicht weit genug.

In Wien etwa müssen gemäß Baumschutzverordnung gefällte Bäume wie folgt ersetzt werden:
„Das Ausmaß der Ersatzpflanzung bestimmt sich derart, daß pro angefangenen 15 cm Stammumfang […] ein Ersatzbaum mittlerer Baumschulenqualität (8 bis 15 cm Stammumfang) zu pflanzen ist.“

Zudem sind Schutzmaßnahmen für alte, aber auch die Pflege sehr junge Bäume wie auch die Vorgangsweise bei artgerechten Nachpflanzungen (Anwachsgarantien) in der vorliegenden Baumschutzverordnung besonders schwach formuliert und schon lange nicht mehr auf dem Stand der Technik.

Antrag:

Aufgrund des Sachverhalts möge der Gemeinderat folgendes Vorgehen beschließen:

Eine Überarbeitung der zuletzt gültigen Raumschutzverordnung auf fachlicher und organisatorischer Ebene erfolgt in den zuständigen Ausschüssen (Umweltschutz bzw. Verwaltung & Organisation) mit dem Ziel, künftig den möglichst gleichwertigen Ersatz entfernter Bäume zu gewährleisten.

Begründung der Dringlichkeit:

Laufend müssen Bäume des Altbestands diversen Bauprojekten weichen, die Baumschutzverordnung 2008 ist auf den sich verändernden Anforderungen des Stadtraums nicht mehr gewachsen.

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