2. Oktober 2015 |

Bausperre gegen „Nuller-Regelung“ – Dringlichkeitsantrag

Am Gschwendt Architekturentwurf

2.10.15 Die PUK Plattform unser Klosterneuburg stellt den
D R IN G LI C H KE I TSA NT R AG

den Gegenstand Neugestaltung der Berechnung für die Bebauungsdichte bei Grundstückszusammenlegung bez. bei Grundstückteilungen/Verordnung einer Bausperre in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Begründung der Dringlichkeit:

Die geplanten Bauprojekte Waldgasse und Gschwendt zeigen das erschreckende Ausmaß wie die derzeitige Regelung „missbraucht“ und von Bauwerbern bis auf den letzten Zentimeter ausgereizt wird. Unter der Bevölkerung ist diesbezüglich immer größerer Unmut und Widerstand wahrzunehmen. Nicht nur die Gemeinde-Infrastruktur hinkt dieser exzessiven Bebauung (erhebliche finanzielle Belastungen für die Nachfolgegenerationen) hinterher sondern auch die ökologischen Auswirkungen der immer stärkeren Bodenversiegelung sind bereits jetzt spürbar.

S A C H V E R HA LT

Schon im Jahr 2013 hat die PUK dieses Thema aufgegriffen und die Realität zeigt leider, dass weder die „Nuller- Regelung“ noch die Begrenzung auf 2 Wohneinheiten zu dem von Bürgerinnen und Politik gewünschten Ergebnis geführt hat, nämlich den Ein-u. Zweifamilienhaus-Charakter in bestimmten Bereichen Klosterneuburgs zu erhalten. Die Petitionen Waldgasse mit 80 und Gschwendt mit 370 Unterschriften dokumentieren dies eindrucksvoll. Bauträger haben naturgemäß größtes wirtschaftliches Interesse an einer maximalen verbaubaren Fläche, und haben sofort die Möglichkeiten erkannt, die ihnen die Widmung 2 WE und 0,00 bietet. Es besteht augenscheinlich eine gesetzliche Ungleichbehandlung zwischen fix vorgegeben prozentualen Verbauungsdichten (z.B. 25% , 40% etc.) und der „0,00 Regelung“ im FW-BBP – einer degressiven Bebaubarkeit, der „Klosterneuburger Bebauungsformel“ . Kleine Bauplätze können durch besagte Regelung dichter, größere Baugrundstücke hingegen weniger dicht bebaut werden. Mit dieser 0,00 2WE- Regelungwurde „Kalter Baulandgewinn“ auf Kosten der Lebensqualität der Bürger generiert!

Wird nun beispielsweise ein großes Grundstück mit 0,00-Regelung z.B. 2000m2, das eine Bebaubarkeit von 259,81 m2 erlaubt, auf vier Parzellen zu je 500m2 aufgeteilt, darf nun auf der gleichen Fläche insg. 4×145,24=580m2 verbaut werden, das entspricht mehr als dem 2,2fachen der ursprünglichen bebaubaren Fläche! Je größer das Ursprungsgrundstück, desto stärker wirkt sich die Parzellierung auf die Bebaubarkeit aus.

Eine Änderung der 0,00-Regelung kann unseres Erachtens nur dann die geforderte Gleichbehandlung sowie das damals verfolgte Ziel erreichen, wenn bei Parzellierung grundsätzlich die Verbauungsdichte des Ursprungsgrundstückes an die Parzellen „vererbt“ wird, d.h. dass der Prozentsatz der verbaubaren Fläche durch diesen „Trick“ nicht ausgeweitet werden kann.

Die PUK Plattform unser Klosterneuburg stellt den
A N T R AG

der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadtgemeinde Klosterneuburg eine Bausperre für Bauplätze (größer 2.000m2) in Randlagen der Gemeinde (außerhalb Bauland Kerngebiet und der Regelung aus dem FW-BBP 0,00 2WE) ausspricht, bis eine Regelung gefunden wird, die der bestehenden ÖEK- Verordnung „Erhaltung des hohen Wohnwertes und der hohen Lebensqualität für die Bürgerinnen von Klbg“ und den konkreten Zielen der Bausperre 2007 – §4 (1) /1 Der Bebauungsplan soll dahingehend geändert werden, dass die zulässige Bebauungsdichte an den in der Umgebung des Baugrundstückes vorhandenen Bestand angepasst wird“ entspricht. Dahingehend möge die Abschaffung der 0,00 Regelung und Koppelung der Verbauungsdichte zwischen den zusammengelegten und/oder neu aufgeteilten Bauplätzen beschlossen werden.

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