Parents For Future (PFF) Anfrage zum Klimacheck Klosterneuburg – die PUK Antworten im Überblick

Die Verhandlungen des Gemeindebudgets 2022 nahmen die Parents For Future Klosterneuburg zum Anlass, alle im Gemeinderat Klosterneuburg vertretenen Fraktionen zu befragen, ob sie dem österreichischen Ziel der Klimaneutralität 2040 als Grundlage ihrer Tätigkeit in der laufenden Gemeinderatsperiode, sowie konkreten Maßnahmen dazu, zustimmen.

Folgende Fragen wurden diesbezüglich beantwortet:

1. Soll die Gemeinde Klosterneuburg das bundesweit definierte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 unterstützen und in ihrem Wirkungsbereich entsprechende Maßnahmen beschließen und umsetzen?

Ja, selbstverständlich!
Im NÖ Klima- und Energieprogramm 2030 sind insgesamt 6 Klimaziele und Maßnahmen festgelegt, die von Photovoltaik, E-Mobilität, Raus aus Öl, Energieeffizienz bis Klimaanpassung (10 % Biodiversitätsflächen) reichen. Die Erreichung dieser Ziele ist jedenfalls unabdingbar, für eine Kehrtwende sind allerdings weitaus ambitioniertere Maßnahmen erforderlich.
Wir als PUK werden jedenfalls darauf achten bzw. uns dafür einsetzen, dass weiterführende Maßnahmen ausgearbeitet und zeitnah umgesetzt werden bzw. Klosterneuburg als innovative Klimaschutzgemeinde zu positionieren bei gleichzeitiger Berücksichtigung der wesentlichen Umweltelemente des europäischen Green Deals (Schutz der Biodiversität, Schutz der Böden), der Europäischen Bodenstrategie 2021 („Flächenverbrauchshierarchie“ mit netto-null-Flächenverbrauch bis 2050) sowie der österreichischen Klima- und Biodiversitätsstrategie.

2. Soll die Gemeinde eine umfassende Klima- bzw. CO2-Bilanz erstellen? Diese enthält sämtliche im Gemeindegebiet verursachten CO2-Emissionen und ist in Sektoren strukturiert (z.B. gemeindeeigene Objekte, Wohnen (Haushalte), Betriebe, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall).

Seitens der PUK wurde bereits ein entsprechender Antrag gestellt und wird jedenfalls nach wie vor als notwendige Grundlage und Basis erachtet!
Beispiele: CO2- und Energiebilanz vom Klimabündnis

3. Soll die Gemeinde für die CO2-Emissionen einen Zielpfad (inkl. Zwischenzielen) auf Struktur- und Gesamtebene bis zum Jahr 2040 erstellen?

Ja, auf Basis der CO2 Bilanz und der Klimaziele gilt es, einen Zielwert zu definieren und die im Vorfeld festgelegte stufenweise Reduzierung der Emissionen voranzutreiben.

4. Sollen bei Zielverfehlungen verbindliche Maßnahmen (inkl. Zeitrahmen und Wirkungsabschätzung) beschlossen werden?

Bei nicht Erreichung der stufenweisen Reduktion sind jedenfalls Ersatzmaßnahmen zu treffen, die bereits bei Definition des Zielpfades festzulegen sind.

5. Sollen externe Experten (zu Beginn und bei der unabhängigen Überwachung) einbezogen werden?

Falls eine entsprechende objektive Expertise innerhalb der Gemeinde nicht gegeben ist, ist in jedem Fall ein externer Klimaexperte einzubeziehen bzw. kann gegebenenfalls vom KEM-Manager übernommen werden (sh. Frage 7).

6. Soll ein Bürgerrat Klima installiert werden?

Als e5 Gemeinde erhält Klosterneuburg Hilfsmittel und Unterstützung, um die Mitwirkung der Bevölkerung an energiepolitischen Entscheidungen und Aktivitäten zu ermöglichen.  Im Zuge einer entsprechenden Initiative kann die Schaffung eines Bürgerrates evaluiert werden. Falls Interesse seitens der Bürger gegeben ist, ist ein Bürgerrat jedenfalls sehr zu begrüßen.
Das Hinzuziehen von Experten bzw. ein Klimabeirat kann auch im Rahmen der KEM-Initiative (sh. Frage 7) in Form von Workshops realisiert werden.

7. Soll die Verwaltung der Stadtgemeinde Klosterneuburg eine eigene Klima- und Energieabteilung (wie z.B. die e5 Gemeinde  Baden bei Wien) erhalten?

Nachdem sich Klosterneuburg mit 3 weiteren Gemeinden als Klima- und Energie-Modellregion „Zukunftsraum Wienerwald“ beworben hat, wird im Falle eines Zuschlags ab 2022 ein eigener KEM-Manager installiert, mit dessen Unterstützung zahlreiche Klimaschutzprojekte umzusetzen sind. Hier können Projekte in diversen Bereichen (u.a. erneuerbare Energie, Reduktion des Energieverbrauchs etc.) gefördert werden. Im Zuge dieses Förderprogrammes kann u.a. evaluiert werden, ob darüber hinaus eine eigene Klima- und Energieabteilung erforderlich ist.

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