Teilbereich des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens, im Vordergrund der Haselbach

Hochwasserrückhaltebecken Haselbach – Grobkonzept wurde bereits 2017 erstellt

Entlang des Haselbachs – einem kleinen Seitenbach des Kierlingbachs – soll das zweite von mehreren Rückhaltebecken zum Hochwasserschutz für Klosterneuburg gebaut werden. Es ist Teil des Projektes „Hochwasserschutz Kierlingbach“, das nach dem Rückhaltebecken am Marbach (2015) noch 4 weitere Rückhaltebecken vorsieht, mit umfangreichen Landes- sowie Bundesförderungen. Der Schutz der Wohngebiete vor Überschwemmungen ist grundsätzlich begrüßenswert. Wobei dieser Schutz vielfach erst durch menschliche Versäumnisse in der Siedlungsentwicklung notwendig wurde. Zum Beispiel wurde seinerzeit verabsäumt, ein flächendeckendes Verbauungsverbot innerhalb der HQ100 [1] Hochwasserlinie in einer vorausschauenden Raumplanung festzulegen. 

Nachdem sich im Herbst 2021 Gerüchte verdichtet hatten, dass dieses weitere Rückhaltebecken bereits in fortgeschrittener Planung wäre, stellte die PUK gemeinsam mit GR Andreas Mohl in der Gemeinderatssitzung am 10.12.2021 den Antrag für mehr Informationen und Transparenz bei solchen Projekten sowie für einen kooperativen Planungsprozess mit der Bevölkerung und Naturschutzorganisationen, wie es auch im STEK 2030+ [2] vorgesehen ist.

Der Antrag auf Bürgerinformation wurde zwar abgelehnt, dafür aber zugesagt, im kommenden Ausschuss für Wasserversorgung alle vorhandenen Unterlagen, die für das geplante Hochwasserrückhaltebecken Haselbach vorliegen, zur Einsicht und Diskussion zugänglich zu machen.

Der Ausschuss tagte am 15. Februar und es wurde ein längst als Grobkonzept bestehendes Vorhaben aus dem Jahr 2017 (!) präsentiert. Dieser sogenannte Flächenbedarfsplan enthält bereits viele Details und sieht eine beeindruckende Dammhöhe von 11,5 m über Bachsohle mit einer Dammaufstandsfläche von 6.000 m² und einer Dammbreite von 50 m vor. Das Stauvolumen soll 60.000 m³ betragen, wobei die Einstaufläche HQ100 mit ca. 21.500 m³ berechnet wurde. Das bedeutet nicht nur massive Rodungen sondern auch immense Veränderungen der Landschaft inklusive neu zu errichtenden Zufahrtswegen für Baufahrzeuge und für neue Zufahrten für Flächen hinter dem Damm..

Der Berechnung liegen ein Einzugsgebiet von 1,2 km² und ein Starkregenereignis von 110 l/m² in einer Zeit von 15 min zugrunde. Der Überlauf an der Dammkrone wurde mit HQ5000 bemessen.

Doch uns drängen sich noch eine Reihe von Fragen auf, die einer Antwort harren: 

  • Entsprechen die zugrunde liegenden Berechnungen zur Dimensionierung dieses Schutzbauwerks noch dem heutigen Stand der Technik?
  • Gilt ein Grundsatzbeschluss zu all diesen Hochwasserbecken aus dem Jahr 2000 (mit Abänderung aus 2014), der einmal im Gemeinderat bewilligt wurde, auf „ewige „Zeiten?
  • Wurden Varianten geprüft und einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen?
  • Werden die geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt?
  • Wurden die ökologischen Auswirkungen eines solch massiven Eingriffs ausreichend bewertet?
  • Mit welchen mildernden Begleitmaßnahmen können massive Eingriffe minimiert werden?
  • Das Becken wird einen Großteil der Jahre leer bzw. nur von einem kleinen Bach durchflossen sein – inwieweit wird für eine ökologische Ausgestaltung und naturverträgliche Ausführung der Bauarbeiten gesorgt?
  • Was ist mit den immer wieder auftauchenden Zweibeckenlösungen?
  • Werden Mehrzwecknutzungen des Beckens angedacht?
  • Wie wird mit den zahlreichen zusätzlich einmündenden Bächen bis Maria Gugging bzw. bis zur Einmündung in den Kierlingbach umgegangen?
  • Wieso wird nach wie vor die Bebauung entlang des Hasel- und Kierlingbaches in HQ100 Zonen genehmigt?
  • Warum wird mit der Bevölkerung nicht auf Augenhöhe gesprochen und die interessierte Öffentlichkeit ausreichend informiert?
  • Wieso konnten so viele Gebäude sowohl am Kierlingbauch aber auch am Weidlingbach gebaut und bewilligt werden, die in der Hochwasserlinie (roten Zone) liegen?
  • Warum müssen SteuerzahlerInnen jetzt aufgrund von Fehlern der (jüngeren) Vergangenheit die notwendigen Sicherheitsbauwerke finanzieren?

Seitens der Gemeinde soll nun ein Consultingunternehmen beauftragt werden. Diese sollen Kontakt mit Anrainern und der interessierten Bevölkerung aufnehmen, um das geplante Bauvorhaben vorzustellen und diese von den Vorteilen bzw. Notwendigkeit eines solchen Hochwasserschutzvorhabens zu überzeugen.

Wir von der PUK sind weiter dahinter, dass im zuständigen Ausschuss eine umfassende Diskussion stattfindet und die vielen Fragen auch offen diskutiert werden. Wir werden uns ferner dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben auch in anderen betroffenen Ausschüssen behandelt wird, allen voran in den Ausschüssen Naturschutz sowie Biodiversität, um auch die Möglichkeit kritischer Fachexpertisen insbesondere in den so relevanten ökologischen Fragen bei den Naturschutz-Organisationen einbringen zu können. 

Der Naturschutzbund ist jedenfalls bestürzt, dass solch ein Bauwerk in einem der letzten naturnah erhaltenen Quellregionen inmitten von Naturpark, Biosphärenpark und Natura 2000 Gebiet, in dem Schwarzstorch und Habichtskauz ihren Lebensraum haben, realisiert werden soll. Und all das, ohne einerseits die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend einzubinden und andererseits Varianten vorzulegen, die auch ökologisch verträglichere und naturnahe Ansätze berücksichtigen.

[1] Hochwasserereignis, das im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
[2] Stadtentwicklungskonzept Klosterneuburg 2030+ aus dem Jahr 2019

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