5. März 2022 | ,

Wohnungen dürfen keine Betonsparbücher werden!

Verfügbare Daten für Klosterneuburg (2018) weisen auf einen Wohnungsleerstand von knapp 16 % hin – entsprechend dem bundesweiten Trend zu Wohnungsspekulationen in Ballungsräumen wird dieser Anteil heute um vieles höher sein. Aktuelle Daten zu Wohnungen in denen niemand lebt und eine Leerstandsabgabe sind dringend erforderlich um gegenzusteuern! Steht zu viel Wohnraum leer, wird dieser knapper und somit auch teurer. Die ohnehin schon hohen Kosten für Wohnen werden durch künstlich generierten Leerstand noch zusätzlich befeuert. Die Folge sind hohe Mietkosten, aber auch explodierende Bodenpreise aufgrund steigender Immobilieninvestitionen – insbesondere in zentralen Lagen. Leistbares Wohnen wird damit immer schwieriger.

Mit hohem Leerstand kann auch der „Wohnungsmarkt“ nicht funktionieren: obwohl laufend viele neue Wohnungen gebaut werden, ist die Nachfrage nach mehr Wohnungen unverändert. Dies signalisiert wiederum den Bauträgern, weitere Wohnungen zu bauen. Daher wird jeder verfügbare Bauplatz zu jedem Preis gekauft und so dicht wie möglich verbaut, weil nach wie vor das große Geschäft lockt. Dem Eigentümer steht wiederum das Recht zu, auf seinem Grund alle Nutzungen, die die Raumordnung zulässt, umzusetzen oder auszureizen. Da der Erwerb von Immobilien seit der Finanzkrise vermehrt als Geldanlage dient, wird der erworbene Wohnraum oft gar nicht vermietet.
Ein Teufelskreis, den man in Klosterneuburg derzeit fußfrei beobachten kann. Es ist daher höchste Zeit, dass die Politik etwas unternimmt und Steuerungsmaßnahmen ergreift. Denn mit Wohn- und Lebensraum darf nicht spekuliert werden!
Eine Leerstandsabgabe beispielsweise soll Wohnungseigentümern einen Anreiz geben, ihre Wohnungen zu vermieten und nicht leer stehen zu lassen. Damit würde sich auch in Klosterneuburg der Wohnungsmarkt entspannen und die Mieten leistbar werden.
Im Jahr 2018 führte Knollconsult im Auftrag der Stadtgemeinde eine Leerstandserhebung durch. Diese zeigte, dass im Baulandbereich der Stadtgemeinde von 15.259 Wohnungen 2.367 also 15,57 Prozent leer stehen. Der Anteil der leerstehenden Wohnungen war in der Schüttau gar 23,64 % und in Weidlingbach 21,83%.
Wien, Innsbruck und Salzburg fordern bereits eine Leerstandabgabe. Klosterneuburg – sowohl für Familien als auch für Wohnungsspekulanten ein begehrter Ort – sollte auch alle Hebel in Bewegung setzen, dass die Kommunen Steuerungsmaßnahmen für die Gestaltung von Wohn- und Lebensraum in die Hand bekommen. Berlin ist 2014 mit gutem Beispiel vorangegangen und hat mit einer solchen Leerstandsabgabe den Wohnungsmarkt merklich entspannen können.
Die rechtlichen Grundlagen für eine Leerstandsabgabe sind zu schaffen. Jedenfalls aber sind valide und aktuelle (?) Daten über Wohnungsleerstände auf Gemeindeebene zu erheben bzw. laufend zu pflegen. Diese ist Basis für die Einführung einer solchen Abgabe. Und nur mit genauen Kenntnissen und Zugriff auf entsprechendes Datenmaterial kann erneut die Dringlichkeit dieser Thematik aufgezeigt werden, um effektive Maßnahmen setzen zu können.
Daher hat sich die Gemeinde Klosterneuburg in einem ersten Schritt genaue Kenntnisse und Zugriff auf entsprechendes Datenmaterial über Wohnungsleerstände zu verschaffen. Die Erhebung, die seinerzeit Knollconsult gemacht hat, ist zu aktualisieren und laufend aktuell zu halten.

1)In Berlin sind mit einem ähnlichen Modell seit Inkrafttreten 2014 über 10.000 Wohnungen, die nicht als permanenter Wohnraum genutzt wurden, wieder auf dem Mietmarkt.
2)Universitätsdozent Thomas Walzel von Wiesentreu hat im Auftrag des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck analysiert, in wessen Kompetenz die Erhebung von Leerständen sowie die Einhebung einer allfälligen Abgabe liegen. Das Ergebnis: Dem Landesgesetzgeber komme „im Rahmen des ihm (…) zustehenden Abgabenerfindungsrechts auch die Zuständigkeit zur Erlassung eines Leerstand-Abgabengesetzes zu“, heißt es in dem Gutachten. Eine solche Abgabe sei im öffentlichen Interesse und stelle nur einen minimal invasiven Eingriff des Datenschutzes dar. Überschreiten würden die Länder ihre Kompetenz, wenn die Abgabe eine solche „Intensität entwickelt, dass sie den Abgabepflichtigen wirtschaftlich zu einem bestimmten Verhalten geradezu zwingt“. Heißt: Die „Lenkung des Wohnungsmarkts“ via Abgabe ist Bundessache

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