Hundeauslauf

Ein weiteres „ÖVP Wahlzuckerl“ – Die erste Hundeauslaufzone von Klosterneuburg wird im ÖVP-Alleingang beschlossen!

Dass der Hund oftmals als bester Freund des Menschen bezeichnet wird, ist mit einem Blick in Hundeaugen sofort ersichtlich!

Doch was Klosterneuburgs regierende ÖVP mit den Vierbeinern kurz vor der anstehenden Gemeinderatswahl vor hat, ist mehr als erklärungsbedürftig!

Bzgl. der pro Bewohner:in registrierten Hunde nimmt Klosterneuburg den Spizenplatz innerhalb  der NÖ Städte ein.

Hier geht es zu Gesetzesinformationen rund um den Hund und die Hundehaltung

Das Aufeinandertreffen von Mensch und Hund funktioniert in Klosterneuburg meist reibungslos, manchmal aber auch konfrontativ. Hier sind zwei Hot-Spots zu nennen: Das Weidlingbach-Bett vom Fischgeschäft Agnesbrücke bis zur Eisenbahnbrücke und natürlich die Pionierinsel sind seit Jahren beliebte – zwar allgemein als solche gesehen, aber letztlich inoffizielle -„Hundezonen“. Um den rechtlichen Status einer Hundeauslaufzone zu erreichen, sind beide Bestandsflächen ungeeignet. Dafür wäre ein Zaun nötig, es bedarf einer wasserrechtlichen Prüfung und natürlich müssen jede Menge Infoschilder aufgestellt werden.

All dies wird nun eiligst und ohne Befassung der dafür zuständigen Gremien (Ausschüsse des Gemeinderates) auf „Biegen und Brechen“ von ÖVP Bürgermeister Kaufmann offensichtlich als Wahlzuckerl – passend zum Thema wohl eher „Wahl-Leckerli“ –  durchgesetzt. Und das geht in Klosterneuburg ganz einfach.

Eine Anweisung an die Beamtenschaft und ein Antrag im Stadtrat genügen dazu. Und schon wird (siehe Antrag) im Au-Gebiet entlang des Durchstiches

a) eine bewaldete Fläche von 925m2 gerodet, verbleibende Wurzelstöcke entfernt und der Boden planiert

b) ein 1,8m hoher Maschendrahtzaun mit Einzelfundamenten der Zaunsteher gesetzt

c) Eingangstüre, Hundekotsackerl-Spender und viele Schilder aufgestellt

d) und für das notwendige Hunde-Wasser wird ein Schöpfbrunnen geschlagen

Alles in Allem soll die Aktion rund 10.000Euro an Steuergeld kosten.

(was eher unrealistisch niedig angesetzt ist, die Montage des Zaunes wird in Eigenleistung der Stadtgemeinde aus dem Wirtschaftshof heraus erledigt)

Den Ausgang des im Stadtrat vom 16.10.24 dafür notwendigen Beschlusses wollte (konnte) man wohl bei der ÖVP gar nicht erst abwarten und so wurde die Presse bereits am 3.10.2024 vorweg mit der notwendigen Hunde- und Menschenfreude bespielt. (siehe NÖN- und Bezirksblätter-Meldungen:)

https://www.noen.at/klosterneuburg/eingezaeunt-klosterneuburg-bekommt-eine-hundezone-442301772

https://www.meinbezirk.at/klosterneuburg/c-lokales/klosterneuburg-erhaelt-erste-hundezone-unweit-vom-happyland_a6931253

Mit dieser ganz besonderen Aktion sind wir wohl wirklich mitten im Wahlkampf angekommen.

Dem Antrag im Stadtrat war weder ein Lageplan, noch eine Skizze, noch eine Projektbeschreibung als notwendige Entscheidungsgrundlage beigelegt. Und nachdem ich als betroffener Stadtrat im Vorfeld weder informiert wurde, noch eine Diskussion im Ausschuss dazu stattgefunden hat, konnte ich diesem Antrag im Stadtrat in dieser Form nicht zustimmen. Es zeigt einmal mehr, welches Demokratieverständnis unser Bürgermeister und die ÖVP haben, wie mit den wirklich dringlichen Probleme umzugehen ist und wie hier die Kommunikation mit den Bürger:innen geführt wird. Am 26.1.2025 haben wir alle eine Möglichkeit einer Neugestaltung.

Im Antrag wird der Au-Park als GST genannt

An der Amtstafel im Durchgang beim Rathaus ist angeschlagen:

Diese Grundstücksnummer war dem Antrag zu entnehmen. Lage- oder Ausführungsplan nicht vorhanden.

Hier Bilder wie in der Au für die Hundeauslaufzone gearbeitet wird.

 

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